Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schirmherrschaft GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Ruhrstraße 11 a, 22761 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 70585
EUID
DEK1101.HRB70585
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 24/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
Der komplette Service von Großschirmen in der Gastronomie sowie alle Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie- und Verbraucherwerbung. Der Handel mit Werbemitteln aller Art. Die Erhebung von Daten in Handel, Gastronomie und bei Endverbrauchern und deren Verwertung zu Werbezwecken. Der Güterkraftverkehr, die Logistik und Beförderung hinsichtlich aller im Rahmen der vorstehenden Geschäfte zu transportierenden Güter, ausgenommen sind Tätigkeiten nach dem Kreislaufwirftschafts- und AbfallG.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70585 eingetragenen Schirmherrschaft GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolff und Herrn Hans Wener Schwarz, ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Hinsichtlich eventueller Quotenausschüttungen aus den Insolvenzverfahren der Geschäftsführer Hans-Werner Schwarz (AG Hamburg, 68b IK 283/22) und Dominik Wolff (AG Lüneburg, 56 IN 15/23) wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO). Gegen die Aufhebung des Verfahrens steht jedem, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Gegen die Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu. Beide Rechtsmittel müssen binnen zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingehen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
06.03.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 24/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70585 eingetragenen Schirmherrschaft GmbH, Ruhrstraße 11a, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolff und Herrn Hans Wener Schwarz,
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich eventueller Quotenausschüttungen aus den Insolvenzverfahren des Hans-Werner Schwarz (AG Hamburg, 68b IK 283/22) und des Dominik Wolff (AG Lüneburg, 56 IN 15/23) wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § ...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 24/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70585 eingetragenen Schirmherrschaft GmbH, Ruhrstraße 11a, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolff und Herrn Hans Wener Schwarz,
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich eventueller Quotenausschüttungen aus den Insolvenzverfahren des Hans-Werner Schwarz (AG Hamburg, 68b IK 283/22) und des Dominik Wolff (AG Lüneburg, 56 IN 15/23) wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Hamburg schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
67b IN 24/19
Amtsgericht Hamburg, 04.03.2026
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