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Der Betrieb und die Vermarktung von Hotels und Gaststätten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schneider Hotelmanagement GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Hamburg hat in der Bekanntmachung vom 18.06.2025 die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Gegen diese Festsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung zu. Am selben Tag wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 30.07.2025 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zu nachträglich angemeldeten Forderungen und zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. In der Bekanntmachung vom 23.06.2025 wurde angekündigt, dass die Schlussverteilung stattfinden soll. Nach dem Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 177.610,64 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 40.434,34 EUR, wovon noch Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters abzusetzen sind.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 133/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 152883 eingetragenen Schneider Hotelmanagement GmbH, Theodor-Yorck-Straße 1, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Schneider soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 177.610,64 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 40.434,34 EUR. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters. 67g IN 133/20 Amtsgericht Hamburg, 23.06.2025
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