Vorläufige Maßnahmen Hamburg HRB 166437

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Insolvenzprofil

Seehaus-Hamburg GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
An der Alster 10 a, 20099 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 166437
EUID
DEK1101.HRB166437

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 7/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Marc-André Borchert
Adresse
Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg
Telefon
040 - 524 760 0 - 0

Gegenstand des Unternehmens

Die Führung und der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen aller Art und die Ausübung aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie das Catering und die Durchführung von Veranstaltungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seehaus-Hamburg GmbH, An der Alster 10a, 20099 Hamburg, wurde durch das Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67h IN 7/26 behandelt. Am 19.01.2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-André Borchert bestellt worden. Die Verfügungsbefugnis des Schuldners ist eingeschränkt. Am 12.02.2026 ist die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden, wobei die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Sicherstellung der Verfahrenskosten fortbestanden hat. Am 08.04.2026 ist der Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen vollständig aufgehoben worden. Das weitere Verfahren ist im Text nicht explizit als eröffnet oder beendet beschrieben, jedoch sind die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Originalbekanntmachung

20.01.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 7/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seehaus-Hamburg GmbH, An der Alster 10a, 20099 Hamburg (AG Hamburg, HRB 166437), vertr. d.: Jürgen Vieths, (Geschäftsführer), ist am 19.01.2026 um 16:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg, Tel.: 040 - 524 760 0 - 0 bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung ...

Originalbekanntmachung

13.02.2026

67h IN 7/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seehaus-Hamburg GmbH, An der Alster 10a, 20099 Hamburg (AG Hamburg, HRB 166437), vertr. d.: 1. Jürgen Vieths, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 19.01.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 12.02.2026 aufgehoben, die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters zwecks Sicherstellung der Verfahrenskosten dauert an. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hamburg, 12.02.2026

Originalbekanntmachung

09.04.2026

67h IN 7/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seehaus-Hamburg GmbH, An der Alster 10a, 20099 Hamburg (AG Hamburg, HRB 166437), vertr. d.: 1. Jürgen Vieths (Geschäftsführer) wurde der Beschluss vom 19.01.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 08.04.2026 vollständig aufgehoben. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hamburg, 08.04.2026

Originalbekanntmachung

09.04.2026

67h IN 7/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seehaus-Hamburg GmbH, An der Alster 10a, 20099 Hamburg (AG Hamburg, HRB 166437), vertr. d.: 1. Jürgen Vieths (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 19.01.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 08.04.2026 vollständig aufgehoben. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hamburg, 08.04.2026

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