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Insolvenzprofil
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Die Ausübung von Holding-Funktionen, insbesondere die unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligung an anderen Unternehmen, und die Produktion von Grafiken im Non-Print-Bereich sowie deren Konzeption, Erstellung und Vermarktung sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sehsucht Holding GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 104684, wurde durch das Amtsgericht Hamburg mit dem Aktenzeichen 67h IN 276/24 behandelt. Die Schuldnerin war gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Dr. Judith Sölter und Herrn Markus Trautmann. Zuvor war das Verfahren in Eigenverwaltung geführt worden, wovon die Schuldnerin Antrag gestellt hatte. Das Gericht hat die Anordnung der Eigenverwaltung mit Beschluss vom 18.06.2025 aufgehoben. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingmar Jarchow ernannt worden. Ab diesem Zeitpunkt sind Forderungen bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind aufgefordert, Leistungen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Auch Mitteilungen über Sicherungsrechte sind ab sofort an den Insolvenzverwalter zu richten. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 276/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 104684 eingetragenen Sehsucht Holding GmbH, Laeiszstraße 13 - 15, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Dr. Judith Sölter und Herrn Markus Trautmann wird Rechtsanwältin Saskia Hübner, Caffamacherreihe 16 , 20355 Hamburg zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der zur lfd. Nr. 13 der Insolvenztabelle angemeldeten Forderung.. In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. 67h IN 276/24 Amtsgericht Hamburg, 15.07.2025
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