Antragsverfahren Schleswig-Holstein HRB 131190

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

SmartFlying EU GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Adresse
Nikolaus-Otto-Straße 4, 24568 Kaltenkirchen
Handelsregister
Hamburg, HRB 131190
EUID
DEK1101.HRB131190

Insolvenzgericht

Gericht
Norderstedt
Aktenzeichen
66 IN 59/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Kauf von, der Verkauf von und der Handel mit elektronischen und elektrischen Geräten wie insbesondere Drohnen sowie die Vermarktung von technischen Spielwaren im In- und Ausland.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SmartFlying EU GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Chuanliang XU, mit Sitz in Kaltenkirchen, wurde beim Amtsgericht Hamburg angemeldet. Das zuständige Insolvenzgericht, das Amtsgericht Norderstedt, hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten ein Rechtsbehelf in Form einer sofortigen Beschwerde zu, die innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Norderstedt eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Entscheidung erging am 26.03.2026.

Originalbekanntmachung

14.04.2026

66 IN 59/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. SmartFlying EU GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Chuanliang XU, Nikolaus-Otto-Straße 4, 24568 Kaltenkirchen Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 131190 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Norderstedt Rathausallee 80 22846 Norderstedt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellu...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.