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Insolvenzprofil
SOGECLAIR Aerospace GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Georg-Heyken-Straße 4, 21147 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 103102
EUID
DEK1101.HRB103102
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 283/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa
Adresse
Rosenstraße 6, 20095 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung produktiver, technischer, konstruktiver und beratender Dienstleistungen aller Art sowie die Arbeitnehmerüberlassung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOGECLAIR Aerospace GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103102, ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, übt sein Amt seit dem 01.02.2021 aus. Das Amtsgericht Hamburg hat am 20.04.2026 einen Vorschuss auf das Entgelt des Insolvenzverwalters bewilligt. Die Bewilligung erfolgt aufgrund der langen Dauer des Verfahrens und des erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwands gemäß § 9 InsVV. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft gemacht worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg eingesehen werden; die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Originalbekanntmachung
21.04.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 283/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103102 eingetragenen SOGECLAIR Aerospace GmbH, Georg-Heyken-Straße 4, 21147 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Darolles
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg
wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss bewilligt:
Vorschuss EUR
19% Umsatzsteuer EUR
gesamt EUR
Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem 01.02.2021 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind gla...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 283/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103102 eingetragenen SOGECLAIR Aerospace GmbH, Georg-Heyken-Straße 4, 21147 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Darolles
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg
wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss bewilligt:
Vorschuss EUR
19% Umsatzsteuer EUR
gesamt EUR
Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem 01.02.2021 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Der Vorschuss auf die Vergütung beruht auf folgender Berechnung:
Gegenwärtiger Wert der Masse: EUR
Regelsatz: EUR
Angemessener Vergütungssatz (Faktor): 1
Voraussichtliche Vergütung (Betrag): EUR
Angemessener Vergütungsvorschuss: EUR
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B403 eingesehen werden.
67g IN 283/20
Amtsgericht Hamburg, 20.04.2026
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