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Insolvenzprofil
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Aufgabe der Gesellschaft ist - strategisch-programmatisch ausgerichtete anwendungswissenschaftliche Entwicklungsarbeit für klimaneutrale Produkte und Technologien mit Nachhaltigkeit, - Dekarbonisierung für die Bereiche Mobilität und Produktion durch: CO2-Reduktion (Leichtbau) , CO2-Vermeidung (Green Energy) und CO2-Rückgewinnung (Direct-Air-Capture), - Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung von anwendungswissenschaftlichen Infrastrukturen, - intensive Zusammenarbeit mit der Wissenschaft und Wirtschaft, - Weitergabe des Wissens der Gesellschaft im Rahmen von Technologietransfers. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben im Bereich der Forschung und technischen Entwicklung übernehmen. Die Gesellschaft verfolgt nur friedliche Zwecke. Die Gesellschaft fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten sollen veröffentlicht und der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spitzner Engineers GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Im Juni 2024 wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 29.07.2024 festgelegt wurde. Im Mai 2025 wurden die Regelvergütung und die erstattbaren Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie später des Insolvenzverwalters festgesetzt. Im Juni 2025 wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 02.07.2025 zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis und zu nachträglich angemeldeten Forderungen Stellung zu nehmen. Der Schlussverteilung wurde zugestimmt. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen betragen 325.195,14 EUR, wovon ein Betrag von 153.935,48 EUR zur Verteilung steht. Hiervon sind noch Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie ggf. weiter entstehende Masseverbindlichkeiten abzusetzen.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 25/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108445 eingetragenen Spitzner Engineers GmbH, Hermann-Blohm-Straße 3, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Spitzner sind die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden. 67g IN 25/21 Amtsgericht Hamburg, 21.05.2025
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 25/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108445 eingetragenen Spitzner Engineers GmbH, Hermann-Blohm-Straße 3, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Spitzner soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 325.195,14 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 153.935,48 EUR. Hiervon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie ggf. weiter entstehende Masseverbindlichkeiten. 67g IN 25/21 Amtsgericht Hamburg, 16.06.2025
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 25/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108445 eingetragenen Spitzner Engineers GmbH, Hermann-Blohm-Straße 3, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Spitzner soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 124.695,14 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 153.935,48 EUR. Hiervon abzuziehen sind noch die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie ggf. weiter entstehende Masseverbindlichkeiten. 67g IN 25/21 Amtsgericht Hamburg, 07.07.2025
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