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Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Glasfaserkabelmontage, Rohrleitungsbau, Garten- und Landschaftsbau, Gebäudereinigung und Bauhilfsarbeiten im Tiefbau.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STARTSOLING UG (haftungsbeschränkt) ist am 15.04.2026 mangels Masse durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg abgewiesen worden. Zuvor waren am 08.01.2026 um 13:05 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und die Rechtsanwältin Sylvia Fiebig zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Diese Maßnahmen sind mit dem Beschluss vom 15.04.2026 aufgehoben worden. Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der am 04.12.2025 bei Gericht eingegangen war, ist ebenfalls durch denselben Beschluss vom 15.04.2026 abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 405/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 187882 eingetragenen STARTSOLING UG (haftungsbeschränkt), Holsteinischer Kamp 75, 22081 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Soliman Mohamed Ahmed Geschäftszweig: Glasfaserkabelmontage, Rohrleitungsbau, Garten- und Landschaftsbau, Gebäudereinigung und Bauhilfsarbeiten im Tiefbau sind die am 08.01.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 15.04.2026 aufgehoben worden. 67g IN 405/25 Amtsgericht Hamburg, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 405/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 187882 eingetragenen STARTSOLING UG (haftungsbeschränkt), Holsteinischer Kamp 75, 22081 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Soliman Mohamed Ahmed Geschäftszweig: Glasfaserkabelmontage, Rohrleitungsbau, Garten- und Landschaftsbau, Gebäudereinigung und Bauhilfsarbeiten im Tiefbau ist der am 04.12.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 27.11.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 15.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden. 67g IN 405/25 Amtsgericht Hamburg, 15.04.2026
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