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Insolvenzprofil
surprise surprise GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Simon-von-Utrecht-Straße 1, 20359 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 161533
EUID
DEK1101.HRB161533
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 295/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind die Konzeption, Entwicklung und der Vertrieb von Content-Media.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der surprise surprise GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161533, ist eröffnet. Das Verfahren wird derzeit im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO fortgeführt. Gegenstand der aktuellen Maßnahme ist die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 17.04.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404, aus. Die gesetzlichen Vertreter der GmbH sind die Geschäftsführer Oliver Schulze und Henning Wolfgang Otto Heinrich Manninga. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
19.02.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 295/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161533 eingetragenen surprise surprise GmbH, ehemals: Simon-von-Utrecht-Str. 1, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Schulze, und Herrn Henning Wolfgang Otto Heinrich Manninga,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsger...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 295/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161533 eingetragenen surprise surprise GmbH, ehemals: Simon-von-Utrecht-Str. 1, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Schulze, und Herrn Henning Wolfgang Otto Heinrich Manninga,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67h IN 295/24
Amtsgericht Hamburg, 18.02.2026
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