Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Der Betrieb von Restaurants und Bars, die Durchführung von Eventveranstaltungen sowie von Schulungen und Beratungen im vorgenannten Bereich.
Das Amtsgericht Hamburg hat am 10.05.2024 um 12:10 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der T & A Barbetriebe GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176898 eingetragen und betreibt Restaurants und Bars sowie Eventveranstaltungen und Schulungen. Als gesetzlich vertretene Geschäftsführerin wird Frau Andreas Busch genannt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim bestellt. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen verbunden: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt, wobei die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt ist, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.