Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TAS Überseering Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
An der Alster 1, 20099 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 123098
EUID
DEK1101.HRB123098
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 26/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland
Adresse
Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften deren Gegenstand der Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Grundstücken ist, insbesondere bei der TAS Überseering GmbH & Co. KG, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TAS Überseering Verwaltungs GmbH (heute CNHV GmbH) wurde am 22.02.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 21.03.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Dr. Nils G. Weiland ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 17.05.2024. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 19.06.2024 angesetzt. Am 04.06.2024 ist Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden, dessen Aufgabenbereich die Prüfung der angemeldeten Forderung zur lfd. Nr. 3 der Insolvenztabelle umfasst.
Originalbekanntmachung
22.02.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 26/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 123098 eingetragenen TAS Überseering Verwaltungs GmbH, An der Alster 1, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Schwarz und Herrn Marcus Schwarz,
Geschäftszweig: die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften deren Gegenstand der Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Grundstücken ist etc.
ist am 22.02.2024, um 12:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vor...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 26/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 123098 eingetragenen TAS Überseering Verwaltungs GmbH, An der Alster 1, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Schwarz und Herrn Marcus Schwarz,
Geschäftszweig: die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften deren Gegenstand der Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Grundstücken ist etc.
ist am 22.02.2024, um 12:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 26/24
Amtsgericht Hamburg, 22.02.2024
Originalbekanntmachung
21.03.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 26/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 123098 eingetragenen TAS Überseering Verwaltungs GmbH, An der Alster 1, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Schwarz und Herrn Marcus Schwarz
Geschäftszweig: die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften deren Gegenstand der Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Grundstücken ist etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.03.2024, um 14:38 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Ins...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 26/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 123098 eingetragenen TAS Überseering Verwaltungs GmbH, An der Alster 1, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Schwarz und Herrn Marcus Schwarz
Geschäftszweig: die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften deren Gegenstand der Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Grundstücken ist etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.03.2024, um 14:38 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 19.06.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67h IN 26/24
Amtsgericht Hamburg, 21.03.2024
Originalbekanntmachung
05.06.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 123098 eingetragenen CNHV GmbH (vormals: TAS Überseering Verwaltungs GmbH), An der Alster 1, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Schwarz und Herrn Marcus Schwarz,
wird Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der angemeldeten Forderung zur lfd. Nr. 3 der Insolvenztabelle. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschri...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 123098 eingetragenen CNHV GmbH (vormals: TAS Überseering Verwaltungs GmbH), An der Alster 1, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Schwarz und Herrn Marcus Schwarz,
wird Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der angemeldeten Forderung zur lfd. Nr. 3 der Insolvenztabelle. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67h IN 26/24
Amtsgericht Hamburg, 04.06.2024
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