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Insolvenzprofil
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Am 11.04.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Sebastian Netzel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.07.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 12.08.2024 anzumelden. Am 27.08.2024 findet eine Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüfungstermin) statt. Im weiteren Verfahrensverlauf sind die Vergütungen des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 148.633,73 EUR, abzüglich der Kosten. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 645.262,08 EUR. Es ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden. Ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände ist für den 11.05.2026 anberaumt, wobei Einwendungen bis zu diesem Datum einzureichen sind.
Originalbekanntmachung
8 IN 230/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), ist am 11.04.2024 um 18:37 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111 bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 11.04.2024
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
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8 IN 230/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach, (AG Hamburg, HRB 178724), vertr. d.: Guido De Martin, Schweiz, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Offenbach am Main, 09.07.2024
Originalbekanntmachung
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AZ: 8 IN 230/24:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), vertr. d.: Guido De Martin, Schweiz, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach, 13.03.2026
Originalbekanntmachung
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AZ: 8 IN 230/24: In dem Insolvenzverfahren teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), vertreten durch: Guido De Martin, Schweiz, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), Zudm wird schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 11.05.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen. Amtsgericht Offenbach am Main, 13.03.2026
Originalbekanntmachung
AZ: 8 IN 230/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), vertr. d.: Guido De Martin, Schweiz, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 148.633,73 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen des Insolvenzverwalters und der Gerichtskosten. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 645.262,08 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten niedergelegt. Offenbach am Main, 13.03.2026
Originalbekanntmachung
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