Schlusstermin Hessen HRB 178724

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Insolvenzprofil

teknihall GmBH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach
Handelsregister
Hamburg, HRB 178724
EUID
DEK1101.HRB178724

Insolvenzgericht

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 230/24
Phase
Schlusstermin

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Brinkmann & Partner
Person
Rechtsanwalt Sebastian Netzel
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/37 0022-0
Fax
069/37 0022-111

Gegenstand des Unternehmens

After Sales Service mit den Bereichen Service, Aufarbeitung- und Reparaturmanagement, Servicecontrolling, Low Cost Retourenmanagement, Callcenter, Lagerung, Ersatzteilmanagement, Entsorgung, technische Unterstützung im IT, Multimedia-, Broadcastumfeld sowie allgemeine technische Dienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 11.04.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Sebastian Netzel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.07.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 12.08.2024 anzumelden. Am 27.08.2024 findet eine Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüfungstermin) statt. Im weiteren Verfahrensverlauf sind die Vergütungen des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 148.633,73 EUR, abzüglich der Kosten. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 645.262,08 EUR. Es ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden. Ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände ist für den 11.05.2026 anberaumt, wobei Einwendungen bis zu diesem Datum einzureichen sind.

Originalbekanntmachung

12.04.2024

8 IN 230/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), ist am 11.04.2024 um 18:37 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111 bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 11.04.2024

Originalbekanntmachung

01.07.2024

8 IN 230/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), vertreten durch: Guido De Martin, Schweiz, (Geschäftsführer), wird heute um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Rechtsmittelbelehrung Diese Entsc...

Originalbekanntmachung

09.07.2024

Geschäftsnummer: 8 IN 230/24. Am 01.07.2024 um 14:00 Uhr ist über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach, (AG Hamburg, HRB 178724), vertr. d.: Guido De Martin, Schweiz, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 12.08.2024, b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den ...

Originalbekanntmachung

09.07.2024

8 IN 230/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach, (AG Hamburg, HRB 178724), vertr. d.: Guido De Martin, Schweiz, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Offenbach am Main, 09.07.2024

Originalbekanntmachung

24.06.2025

8 IN 230/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), vertr. d.: Guido De Martin, Schweiz, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO). Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 05.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigun...

Originalbekanntmachung

24.03.2026

AZ: 8 IN 230/24:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), vertr. d.: Guido De Martin, Schweiz, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach, 13.03.2026

Originalbekanntmachung

24.03.2026

Geschäftsnummer: 8 IN 230/24. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), vertr. d.: Guido De Martin, Schweiz, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Festsetzungsbeschluss: 1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV 2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % 3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich 4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % 5. XXXXX Euro Gesamtbetrag Begründung: Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gemäß § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 2 InsVV. Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalter...

Originalbekanntmachung

24.03.2026

AZ: 8 IN 230/24: In dem Insolvenzverfahren teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), vertreten durch: Guido De Martin, Schweiz, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), Zudm wird schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 11.05.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen. Amtsgericht Offenbach am Main, 13.03.2026

Originalbekanntmachung

24.03.2026

AZ: 8 IN 230/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), vertr. d.: Guido De Martin, Schweiz, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 148.633,73 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen des Insolvenzverwalters und der Gerichtskosten. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 645.262,08 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten niedergelegt. Offenbach am Main, 13.03.2026

Originalbekanntmachung

24.03.2026

Geschäftsnummer: 8 IN 230/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall GmBH, Alfred-Nobel-Straße 1, 63128 Dietzenbach (AG Hamburg, HRB 178724), vertr. d.: Guido De Martin, Schweiz, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Festsetzungsbeschluss: 1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV 2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% 3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich 4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% 5. XXXXX Euro Gesamtbetrag Begründung: Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung...

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