Einstellung des Verfahrens Hamburg HRB 162165

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Insolvenzprofil

Tessmer Sanierung GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Bremer Straße 4, 21073 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 162165
EUID
DEK1101.HRB162165

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 77/23
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Jörn Weitzmann
Adresse
Ferdinandstraße 29 - 33, 20095 Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

Das Betreiben gastronomischer Betriebe inklusive Alkoholausschanks sowie Handel mit dafür erforderlichem Zubehör und sonstigen insoweit erforderlichen Gegenständen, sowie Saalvermietung, Veranstaltungsservice, Raumausstattung, Elektroarbeiten und Sanitärarbeiten; ferner das Durchführen von Spachtelarbeiten, Vorbereitungsarbeiten für Dämmungen, das Anbringen von Thermo Klinker Systemen, Trockenbau und Abbrucharbeiten sowie weitere Hilfsdienstleistungen an Baustellen und die Garten- und Landschaftspflege, der Tiefbau und Hausmeisterdienste.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tessmer Sanierung GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jörn Weitzmann übte sein Amt vom 21.03.2023 bis zum 16.06.2023 aus. Am 16.06.2023 ist der reguläre Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jörn Weitzmann bestellt worden. Am 22.06.2023 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingereicht. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen sowie des regulären Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 08.01.2026 festgesetzt worden. Das Verfahren ist aufgrund der Masseunzulänglichkeit zur Einstellung vorgesehen. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 04.03.2026 im schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Einstellung des Verfahrens, zur Schlussrechnung, zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände, zum Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Stellung zu nehmen. Der Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen ist der 21.07.2025. Zur Schlussverteilung steht ein Betrag von 21.589,97 EUR, während die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 391.422,35 EUR betragen. Die Verteilung soll stattfinden, nachdem die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters und restliche Masseverbindlichkeiten abgesetzt sind.

Originalbekanntmachung

24.06.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 77/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162165 eingetragenen Tessmer Sanierung GmbH, Bremer Straße 4, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bettina Tessmer, wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Inso...

Originalbekanntmachung

15.01.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 77/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162165 eingetragenen Tessmer Sanierung GmbH, Bremer Straße 4, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bettina Tessmer, Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Ferdinandstraße 29 - 33, 20095 Hamburg werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt: Vergütung xxx EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR Zwischensumme xxx EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxxEUR xxxEUR Endbetrag xxx EUR Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen. Der festgesetzte Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Gründe: Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 16.06.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist de...

Originalbekanntmachung

15.01.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 77/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162165 eingetragenen Tessmer Sanierung GmbH, Bremer Straße 4, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bettina Tessmer, werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Ferdinandstraße 29 - 33, 20095 Hamburg wie folgt festgesetzt: Vergütung xxx EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR Zwischensumme xxx EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR Endbetrag xxx EUR Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen. Der festgesetzte Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden. Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 21.03.2023 bis zum 16.06.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21,...

Originalbekanntmachung

15.01.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 77/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162165 eingetragenen Tessmer Sanierung GmbH, Bremer Straße 4, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bettina Tessmer, ist am 22.06.2023 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 ¿ 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 04.03.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: - zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO); - zur Schlussrechnung des Verwalters; - zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolve...

Originalbekanntmachung

21.01.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 77/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162165 eingetragenen Tessmer Sanierung GmbH, Bremer Straße 4, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bettina Tessmer, soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 391.422,35 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 21.589,97 EUR. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten die Vergütung des Insolvenzverwalters und restliche Masseverbindlichkeiten. 67h IN 77/23 Amtsgericht Hamburg, 21.01.2026

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