Vorläufiges Insolvenzverfahren Hamburg HRB 67565

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Insolvenzprofil

TNP Team Nord GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Martha-Muchow-Weg 12, 22081 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 67565
EUID
DEK1101.HRB67565

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 36/20
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Joachim Büttner
Adresse
Friesenweg 22, 22763 Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

der Betrieb eines Maklerbüros, der An- und Verkauf von Grundstücken sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte; ferner der Handel mit technischen Kunststoffen, insbesondere Mahlgütern und Granulaten, sowie mit anderen Waren.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Hamburg hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TNP Team Nord GmbH die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Büttner festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 07.02.2020 bis zum 02.03.2020 ausgeübt. Da das verwaltete Vermögen 0,00 EUR betrug, wurde die Mindestvergütung zugrunde gelegt. Die Festsetzung erfolgte auf Grundlage des Vergütungsantrags vom 17.06.2025. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen statthaft. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen.

Originalbekanntmachung

26.06.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 36/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67565 eingetragenen TNP Team Nord GmbH, Martha-Muchow-Weg 12, 22081 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Piper werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg wie folgt festgesetzt: Vergütung EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR Zwischensumme EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR Endbetrag EUR Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 07.02.2020 bis zum 02.03.2020 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO). Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Die Vergütung bet...

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