Berichts- und Prüfungstermin Schleswig-Holstein HRB 150419

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Verwaltung Claudius Heine Schiffahrt GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Adresse
Brooktorkai 20, 20457 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 150419
EUID
DEK1101.HRB150419

Insolvenzgericht

Gericht
Reinbek
Aktenzeichen
8 IN 73/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Telefon
040 432080-0
Fax
040 432080-400

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Schiffahrtsgesellschaften, insbesondere an der KG MS "Heinrich Heine" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. sowie der KG MS "Matthias Claudius" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co., unter Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung, sowie sämtliche hiermit in Zusammenhang stehende Geschäfte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung Claudius Heine Schiffahrt GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Hamburg. Das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Reinbek. Zum Sonderinsolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt bestellt. Sein Aufgabengebiet umfasst die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm als Insolvenzverwalter in den Verfahren über die KG MS Heinrich Heine Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. und die KG MS Matthias Claudius Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. angemeldeten Forderungen. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Die Prüfung der bis zum 14.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gegen die Entscheidung kann Erinnerung oder sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

24.04.2024

8 IN 73/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Verwaltung Claudius Heine Schiffahrt GmbH, Brooktorkai 20, 20457 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Rieck Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 150419 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 333095-000221-20 | 1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg Telefon: 040 432080-0 Telefax: 040 432080-400 2. Sein Aufgabengebiet umfasst die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. KG MS Heinrich Heine Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. unter lfd. Nr. 0-1 und als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. KG MS Matthias Claudius Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. unter lfd. Nr. 0-2 angemeldeten Forderungen. In diesem Bereich hat allein...

Originalbekanntmachung

24.04.2024

8 IN 73/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Verwaltung Claudius Heine Schiffahrt GmbH, Brooktorkai 20, 20457 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Rieck Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 150419 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 333095-000221-20 | 1. Die Prüfung der bis 14.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschr...

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