Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verwaltung MS " Virginia" Schiffahrtsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Adresse
Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 89746
EUID
DEK1101.HRB89746
Insolvenzgericht
Gericht
Bremen
Aktenzeichen
526 IN 3/14
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Geschäftsführer Daniel Koch
Adresse
Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen
Gegenstand des Unternehmens
Die Geschäftsführung und Übernahme der Stellung der persönlich haftenden Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften, deren Gegenstand jeweils der Erwerb und Betrieb von Schiffen ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung MS "Virginia" Schiffahrtsgesellschaft mbH ist aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Bremen behandelt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Erinnerung ist beim Amtsgericht Bremen einzureichen.
Originalbekanntmachung
30.04.2026
526 IN 3/14: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung MS " Virginia" Schiffahrtsgesellschaft mbH, van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRB 89746), vertr. d.: Daniel Koch, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, we...
526 IN 3/14: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung MS " Virginia" Schiffahrtsgesellschaft mbH, van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRB 89746), vertr. d.: Daniel Koch, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 29.04.2026
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