Aufhebung des Verfahrens Bremen HRB 89746

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Insolvenzprofil

Verwaltung MS " Virginia" Schiffahrtsgesellschaft mbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Adresse
Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 89746
EUID
DEK1101.HRB89746

Insolvenzgericht

Gericht
Bremen
Aktenzeichen
526 IN 3/14
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Daniel Koch
Adresse
Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen

Gegenstand des Unternehmens

Die Geschäftsführung und Übernahme der Stellung der persönlich haftenden Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften, deren Gegenstand jeweils der Erwerb und Betrieb von Schiffen ist.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung MS "Virginia" Schiffahrtsgesellschaft mbH ist aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Bremen behandelt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Erinnerung ist beim Amtsgericht Bremen einzureichen.

Originalbekanntmachung

30.04.2026

526 IN 3/14: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung MS " Virginia" Schiffahrtsgesellschaft mbH, van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRB 89746), vertr. d.: Daniel Koch, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, we...

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