Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Volleffekt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Peutestraße 53 A, 20539 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 144783
EUID
DEK1101.HRB144783
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 157/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Marc-André Borchert
Adresse
Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb und Verkauf von Möbeln und Dekorationsartikeln, Vertrieb von Fenstern, Türen, Raumausstattung und Innendesign.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Volleffekt GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144783, ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Marc-André Borchert, übt sein Amt seit dem 23.07.2025 aus. Das Gericht hat auf Antrag einen Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters bewilligt. Die Berechnung des Vorschusses basiert auf einem gegenwärtigen Massewert von 103.666,18 EUR und einem angemessenen Vergütungssatz (Faktor) von 0,5. Der Verwalter hat einen abgerundeten Betrag als Vorschuss geltend gemacht. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg eingesehen werden. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen statthaft.
Originalbekanntmachung
23.05.2025
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 157/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144783 eingetragenen Volleffekt GmbH, Peutestraße 53 A, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patryk Ulikowski, Herrn Piotr Michal Damasiewicz und Frau Agnieszka Damasiewicz
Geschäftszweig: Vertrieb und Verkauf von Möbeln und Dekorationsartikeln, Vertrieb von Fenstern, Türen, Raumausstattung und Innendesign.
ist am 23.05.2025, um 11:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 157/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144783 eingetragenen Volleffekt GmbH, Peutestraße 53 A, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patryk Ulikowski, Herrn Piotr Michal Damasiewicz und Frau Agnieszka Damasiewicz
Geschäftszweig: Vertrieb und Verkauf von Möbeln und Dekorationsartikeln, Vertrieb von Fenstern, Türen, Raumausstattung und Innendesign.
ist am 23.05.2025, um 11:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 157/25
Amtsgericht Hamburg, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
27.05.2025
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 157/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144783 eingetragenen Volleffekt GmbH, Peutestraße 53 A, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patryk Ulikowski, Herrn Piotr Michal Damasiewicz und Frau Agnieszka Damasiewicz
Geschäftszweig: Vertrieb und Verkauf von Möbeln und Dekorationsartikeln, Vertrieb von Fenstern, Türen, Raumausstattung und Innendesign.
wird heute, am 27.05.2025, um 12:10 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts in Ergänzung des Beschlusses v. 23.5.2025 angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bleibt Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg bestellt.
Dieser Beschluss entspricht der Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens im Sinne der EuInsVO. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist in diesem Sinne bereits Hauptinsolvenzverwalter.
Verfüg...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 157/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144783 eingetragenen Volleffekt GmbH, Peutestraße 53 A, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patryk Ulikowski, Herrn Piotr Michal Damasiewicz und Frau Agnieszka Damasiewicz
Geschäftszweig: Vertrieb und Verkauf von Möbeln und Dekorationsartikeln, Vertrieb von Fenstern, Türen, Raumausstattung und Innendesign.
wird heute, am 27.05.2025, um 12:10 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts in Ergänzung des Beschlusses v. 23.5.2025 angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bleibt Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg bestellt.
Dieser Beschluss entspricht der Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens im Sinne der EuInsVO. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist in diesem Sinne bereits Hauptinsolvenzverwalter.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 157/25
Amtsgericht Hamburg, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
24.07.2025
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 157/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144783 eingetragenen Volleffekt GmbH, Peutestraße 53 A, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patryk Ulikowski, Herrn Piotr Michal Damasiewicz und Frau Agnieszka Damasiewicz
Geschäftszweig: Vertrieb und Verkauf von Möbeln und Dekorationsartikeln, Vertrieb von Fenstern, Türen, Raumausstattung und Innendesign.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.07.2025, um 12:08 Uhr das Insolvenzverfahren im nationalen Sinne gem. InsO eröffnet. Auf den vorherigen gerichtlichen Beschluss v. 27.5.2025 wird Bezug genommen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg. Er bleibt Hauptinsolvenzverwalter im Sinne der EuInsVo.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden auf...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 157/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144783 eingetragenen Volleffekt GmbH, Peutestraße 53 A, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patryk Ulikowski, Herrn Piotr Michal Damasiewicz und Frau Agnieszka Damasiewicz
Geschäftszweig: Vertrieb und Verkauf von Möbeln und Dekorationsartikeln, Vertrieb von Fenstern, Türen, Raumausstattung und Innendesign.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.07.2025, um 12:08 Uhr das Insolvenzverfahren im nationalen Sinne gem. InsO eröffnet. Auf den vorherigen gerichtlichen Beschluss v. 27.5.2025 wird Bezug genommen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg. Er bleibt Hauptinsolvenzverwalter im Sinne der EuInsVo.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 08.10.2025, 10:05 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67h IN 157/25
Amtsgericht Hamburg, 23.07.2025
Originalbekanntmachung
28.07.2025
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 157/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144783 eingetragenen Volleffekt GmbH, Peutestraße 53 A, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patryk Ulikowski, Herrn Piotr Michal Damasiewicz und Frau Agnieszka Damasiewicz
ist am 28.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67h IN 157/25
Amtsgericht Hamburg, 28.07.2025
Originalbekanntmachung
20.05.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 157/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144783 eingetragenen Volleffekt GmbH, Peutestraße 53 A, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patryk Ulikowski, Herrn Piotr Michal Damasiewicz und Frau Agnieszka Damasiewicz
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg
wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss bewilligt:
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Vorschuss EUR
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem 23.07.2025 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 157/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144783 eingetragenen Volleffekt GmbH, Peutestraße 53 A, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Patryk Ulikowski, Herrn Piotr Michal Damasiewicz und Frau Agnieszka Damasiewicz
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg
wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss bewilligt:
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Vorschuss EUR
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem 23.07.2025 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Der Vorschuss auf die Vergütung beruht auf folgender Berechnung:
Gegenwärtiger Wert der Masse: 103.666,18 EUR
Regelsatz: EUR
Angemessener Vergütungssatz (Faktor): 0,5
Es ergäbe sich ein Betrag in Höhe von €.
Der Verwalter hat hiervon abgerundet einen Betrag in Höhe von EUR als Vorschuss geltend gemacht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B428 eingesehen werden.
67h IN 157/25
Amtsgericht Hamburg, 13.05.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.