Berichts- und Prüfungstermin Hamburg HRB 87850

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

WOT Oberflächen Technik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Billbrookdeich 78, 22113 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 87850
EUID
DEK1101.HRB87850

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 49/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Telefon
040 - 432 080 0

Gegenstand des Unternehmens

Die Veredelung von Oberflächen und der Handel mit veredelten Modulen, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 09.02.2026 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der WOT Oberflächen Technik GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 01.04.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin hat dem Gericht gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 15.05.2026 anzumelden. Für den 16.06.2026 ist eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin angesetzt, in der über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Fragen entschieden werden soll.

Originalbekanntmachung

09.02.2026

67h IN 49/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WOT Oberflächen Technik GmbH, Die Veredelung von Oberflächen und der Handel mit veredelten Modulen etc., Billbrookdeich 78, 22113 Hamburg (AG Hamburg, HRB 87850), vertr. d.: Martina Hildegard Wyers ist am 9.2. 2026 um 11:51 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 d...

Originalbekanntmachung

02.04.2026

67h IN 49/26 : Über das Vermögen der WOT Oberflächen Technik GmbH, Die Veredelung von Oberflächen und der Handel mit veredelten Modulen etc., Billbrookdeich 78, 22113 Hamburg (AG Hamburg, HRB 87850), vertr. d.: Martina Hildegard Wyers, (Geschäftsführerin), ist am 01.04.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Tel.: 040 - 432 080 0. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.05.2026 anzumelden; b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die...

Originalbekanntmachung

09.04.2026

67h IN 49/26 : In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der WOT Oberflächen Technik GmbH Geschäftszweig: Die Veredelung von Oberflächen und der Handel mit veredelten Modulen etc. Billbrookdeich 78, 22113 Hamburg (AG Hamburg, HRB 87850) vertr. d.: Martina Hildegard Wyers (Geschäftsführerin) hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Hamburg, 07.04.2026

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