Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
(1) Gegenstand des Unternehmens ist a) die Verwaltung eigenen Vermögens b) die Vermittlung und der Nachweis des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume, c) Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden und als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten. Des Weiteren gehört dazu die Erbringung von Generalübernehmer- und Hausmeisterdienstleistungen und Trockenbau, Vertrieb und Montage von genormten Bauelementen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der YY Bau Direkt GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Das Amtsgericht Wiesbaden hat beschlossen, dass der 08.07.2025 als Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung gilt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung des Verwalters schriftlich bei Gericht eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.172,57 EUR geleistet wird. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
10 IN 31/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der YY Bau Direkt GmbH vertr.d.d.GF: Nasiri Quis, zuletzt geschäftsansässig Waldstraße 88, 65187 Wiesbaden (AG Hamburg, HRB 165197), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 08.07.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.172,57 EUR geleistet wird. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Wiesbaden, 07.05.2025
Originalbekanntmachung
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