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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Beschaffung, die Entwicklung, die Herstellung, die Reparatur und der Vertrieb von Komponenten für Flugzeugkabinen sowie die Erbringung von Ingenieurleistungen und Entwicklungstätigkeiten im Luftfahrtbereich
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACC Aircraft Cabin Components GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 27.04.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Originalbekanntmachung
9 IN 17/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACC Aircraft Cabin Components GmbH, Ostheimer Weg 3-7, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 96020), vertr. d.: 1. Heiko Nüssel, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), 2. Gregor Alexander Walthert, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum . Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 22.03.2026
Originalbekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 17/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACC Aircraft Cabin Components GmbH, Ostheimer Weg 3-7, 64832 Babenhausen (AG Darmstadt, HRB 96020), vertr. d.: 1. Heiko Nüssel, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), 2. Gregor Alexander Walthert, Dorfgasse 5, 4901 Langenthal, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 27.04.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Amtsgericht Darmstadt, 22.03.2026
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