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Insolvenzprofil
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der Handel und Import von Elektro/Elektronikartikeln, Haushalts- und Gebrauchtwaren und insbesondere die Onlinevermarktung derer.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der acthion GmbH ist eröffnet. Die gesetzlichen Vertreter der Schuldner sind Stefan Kiß und Martin Bächle. Im Verfahren werden nachträglich angemeldete Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren geprüft. Ein Widerspruch gegen diese Forderungen kann innerhalb einer Ausschlussfrist beim Insolvenzgericht erklärt werden. Zudem hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wozu den Beteiligten eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme eingeräumt wird. Die Einsicht der Forderungstabellen, Anmeldeunterlagen sowie des Vergütungsantrags ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt möglich.
Originalbekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 768/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der acthion GmbH, Friedrichstraße 12a, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 98206), vertr. d.: 1. Stefan Kiß, Kriemhildstr. 8a, 68519 Viernheim, (Geschäftsführer), 2. Martin Bächle, Dina-Weißmann-Allee 15, 68519 Viernheim, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 18.02.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Amtsgericht Darmstadt, 20.01.2026
Originalbekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 768/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der acthion GmbH, Friedrichstraße 12a, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 98206), vertr. d.: 1. Stefan Kiß, Kriemhildstr. 8a, 68519 Viernheim, (Geschäftsführer), 2. Martin Bächle, Dina-Weißmann-Allee 15, 68519 Viernheim, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 04.05.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Amtsgericht Darmstadt, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
9 IN 768/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der acthion GmbH, Friedrichstraße 12a, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 98206), vertr. d.: 1. Stefan Kiß, Kriemhildstr. 8a, 68519 Viernheim, (Geschäftsführer), 2. Martin Bächle, Dina-Weißmann-Allee 15, 68519 Viernheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 10.06.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 20.05.2026
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