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Insolvenzprofil
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das Verlegen von Industriefußböden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.G. Industriefußboden GmbH ist eröffnet worden. Im weiteren Verlauf hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Ein Vorschuss auf die weiteren Kosten wurde nicht geleistet. Das Amtsgericht Darmstadt hat das Verfahren daher gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt. Die Einstellung wird wirksam, sobald nach der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen. Parallel dazu wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 InsO angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsicht aus. Widerspruch gegen diese Forderungen kann innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 18.07.2025 beim Insolvenzgericht erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Originalbekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 346/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.G. Industriefußboden GmbH, Hohe Warth 21, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 93351), vertr. d.: Ali Gökce, Rheinstraße 49, 67547 Worms, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 18.07.2025 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Amtsgericht Darmstadt, 20.06.2025
Originalbekanntmachung
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