Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 87743

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Insolvenzprofil

AIB GmbH

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Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gerauer Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf
Handelsregister
Darmstadt, HRB 87743
EUID
DEM1103.HRB87743

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 577/20
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Mirko Lehnert

Gegenstand des Unternehmens

Arbeiten des Baugewerbes, Hoch-und Tiefbau; nicht: Bauträger oder Baubetreuer

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AIB GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Mirko Lehnert festgesetzt, wobei die Insolvenzmasse mit 3.247,37 EUR ermittelt wurde. Das Amtsgericht Darmstadt hat eine abschließende Gläubigerversammlung sowie einen Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 16.02.2026 bestimmt. Bis zu diesem Termin müssen eventuelle Widersprüche, Stellungnahmen zur Schlussrechnung sowie ein Verfahrenskostenvorschuss eingehen, um eine Einstellung mangels Masse zu vermeiden. Aufgrund der Feststellung, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und da kein Vorschuss geleistet wurde, ist das Verfahren gemäß § 207 InsO eingestellt worden. Der Beschluss über die Einstellung wird wirksam, sobald nach der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.

Originalbekanntmachung

29.12.2025

9 IN 577/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin AIB GmbH, Gerauer Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 87743), vertr. d.: Ismet Adilovic, Gerauer Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf: 1. X EUR Nettovergütung nach InsVV 2. X EUR um Prozentsatz eingeben% erhöht zzgl. 3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie 4. X EUR Auslagen zuzüglich 5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % 6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich 7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %. ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse und unter Beachtung des § 207 Abs. 3 InsO der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzma...

Originalbekanntmachung

29.12.2025

9 IN 577/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AIB GmbH, Gerauer Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 87743), vertr. d.: Ismet Adilovic, Gerauer Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), wird abschließende Gläubigerversammlung sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 207 Abs. 2 InsO bestimmt auf: 16.02.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, ein Verfahrenskostenvorschuss zur Vermeidung der Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO, . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR...

Originalbekanntmachung

21.04.2026

9 IN 577/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AIB GmbH, Gerauer Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 87743), vertr. d.: Ismet Adilovic, Gerauer Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), wurde das Verfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt. Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO). Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen. G r ü n d e : Nach Eröffnung des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Gläubiger und der Insolvenzverwalter wurden gehört. Ein Vorschuss auf die weiteren Kosten des Insolvenzverfahrens wurde nicht geleistet. Das Verfahren war daher gemäß § 207 InsO einzustellen. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheid...

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