Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AIB GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gerauer Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf
Handelsregister
Darmstadt, HRB 87743
EUID
DEM1103.HRB87743
Insolvenzgericht
Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 577/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Mirko Lehnert
Gegenstand des Unternehmens
Arbeiten des Baugewerbes, Hoch-und Tiefbau; nicht: Bauträger oder Baubetreuer
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AIB GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Mirko Lehnert festgesetzt, wobei die Insolvenzmasse mit 3.247,37 EUR ermittelt wurde. Das Amtsgericht Darmstadt hat eine abschließende Gläubigerversammlung sowie einen Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 16.02.2026 bestimmt. Bis zu diesem Termin müssen eventuelle Widersprüche, Stellungnahmen zur Schlussrechnung sowie ein Verfahrenskostenvorschuss eingehen, um eine Einstellung mangels Masse zu vermeiden. Aufgrund der Feststellung, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und da kein Vorschuss geleistet wurde, ist das Verfahren gemäß § 207 InsO eingestellt worden. Der Beschluss über die Einstellung wird wirksam, sobald nach der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
Originalbekanntmachung
29.12.2025
9 IN 577/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin AIB GmbH, Gerauer Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 87743), vertr. d.: Ismet Adilovic, Gerauer Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um Prozentsatz eingeben% erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse und unter Beachtung des § 207 Abs. 3 InsO der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzma...
9 IN 577/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin AIB GmbH, Gerauer Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 87743), vertr. d.: Ismet Adilovic, Gerauer Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um Prozentsatz eingeben% erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse und unter Beachtung des § 207 Abs. 3 InsO der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 3.247,37 EUR ermittelt. Hinsichtlich der korrekten Berechnung wird auf die Stellungnahme des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Mirko Lehnert vom 19.11.2025, Blatt 414 ff. der Akten, verwiesen.
Die Regelvergütung daraus beträgt XXX EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 28.12.2025
Originalbekanntmachung
29.12.2025
9 IN 577/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AIB GmbH, Gerauer Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 87743), vertr. d.: Ismet Adilovic, Gerauer Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), wird abschließende Gläubigerversammlung sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 207 Abs. 2 InsO bestimmt auf: 16.02.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, ein Verfahrenskostenvorschuss zur Vermeidung der Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO, . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR...
9 IN 577/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AIB GmbH, Gerauer Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 87743), vertr. d.: Ismet Adilovic, Gerauer Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), wird abschließende Gläubigerversammlung sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 207 Abs. 2 InsO bestimmt auf: 16.02.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, ein Verfahrenskostenvorschuss zur Vermeidung der Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO, . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Amtsgericht Darmstadt, 28.12.2025
Originalbekanntmachung
21.04.2026
9 IN 577/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AIB GmbH, Gerauer Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 87743), vertr. d.: Ismet Adilovic, Gerauer Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer),
wurde das Verfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.
Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO).
Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
G r ü n d e :
Nach Eröffnung des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken.
Die Gläubiger und der Insolvenzverwalter wurden gehört.
Ein Vorschuss auf die weiteren Kosten des Insolvenzverfahrens wurde nicht
geleistet.
Das Verfahren war daher gemäß § 207 InsO einzustellen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheid...
9 IN 577/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AIB GmbH, Gerauer Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 87743), vertr. d.: Ismet Adilovic, Gerauer Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer),
wurde das Verfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.
Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO).
Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
G r ü n d e :
Nach Eröffnung des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken.
Die Gläubiger und der Insolvenzverwalter wurden gehört.
Ein Vorschuss auf die weiteren Kosten des Insolvenzverfahrens wurde nicht
geleistet.
Das Verfahren war daher gemäß § 207 InsO einzustellen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 21.04.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.