Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 100624

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

AKM Bau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Eisenstraße 2-4, 65428 Rüsselsheim
Handelsregister
Darmstadt, HRB 100624
EUID
DEM1103.HRB100624

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 258/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
brinkmann-partner.de
Person
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
E-Mail
frankfurt@brinkmann-partner.de
Fax
069/370022-111

Gegenstand des Unternehmens

Vermittlung von Bauaufträgen aller Art

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 18.04.2024 ist gegen die AKM Bau GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Mohamed Koudsi, das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Amtsgericht Darmstadt hat die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Schuldnern des Schuldners wird das Zahlungsverbot auferlegt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto zu führen. Die beteiligten Finanzbehörden, Banken und Kreditinstitute sind angewiesen, dem Verwalter alle notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Originalbekanntmachung

19.04.2024

Geschäfts-Nr.: 9 IN 258/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AKM Bau GmbH, Eisenstraße 2-4, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 100624), vertr. d.: Koudsi Mohamed, 64331 Weiterstadt, (Geschäftsführer), ist am 18.04.2024 um 17:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung d...

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