Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 104209

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Insolvenzprofil

Al-Reinigung GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Mühlberg 6, 64678 Lindenfels
Handelsregister
Darmstadt, HRB 104209
EUID
DEM1103.HRB104209

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 394/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Brinkmann & Partner
Person
Rechtsanwalt Christoph Enkler
Adresse
Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt
Telefon
06061 96598 0
E-Mail
michelstadt@brinkmann-partner.de
Fax
06061 96598 22

Gegenstand des Unternehmens

Abbruch- und Entkernungsarbeiten, Rohbauarbeiten, Bodenbeschichtungsarbeiten, Reinigungsarbeiten (Industrie-, Glas- und Gebäudereinigung) sowie Garten- und Landschaftpflege

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Darmstadt hat am 06.05.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Al-Reinigung GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Amal Almhemed, die vorläufige Verwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Enkler bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Schuldnern des Schuldners wird das Zahlungsverbot auferlegt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto zu führen. Die beteiligten Finanzbehörden, Banken und Kreditinstitute werden angewiesen, dem Verwalter alle notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Originalbekanntmachung

06.05.2026

Geschäfts-Nr.: 9 IN 394/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Al-Reinigung GmbH, Am Mühlberg 6, 64678 Lindenfels (AG Darmstadt, HRB 104209), vertr. d.: Amal Almhemed, (Geschäftsführer), ist am 06.05.2026 um 14:15 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Enkler, c/o Brinkmann & Partner, Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt, Tel.: 06061 96598 0, Fax: 06061 96598 22, E-Mail: michelstadt@brinkmann-partner.de bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser...

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