Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 90502

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Insolvenzprofil

atixo GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hessenring 5, 64572 Büttelborn
Handelsregister
Darmstadt, HRB 90502
EUID
DEM1103.HRB90502

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 489/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel
Adresse
Hauptstraße 83, 65760 Eschborn
Telefon
06196/77906-0
Fax
06196/77906-20

Gegenstand des Unternehmens

Die Ausübung eines Internet-Versandhandels sowie alle hiermit in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann weitere einschlägige Geschäfte betreiben und sich insbesondere an gleichartigen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen und bestehende Unternehmungen erwerben.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der atixo GmbH wurde am 02.06.2025 im Antragsverfahren vorläufig fortgeführt. Das Amtsgericht Darmstadt hat gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Zahlungen an den Schuldner sind untersagt. Der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben einzuziehen und ein Insolvenzsonderkonto zu führen. Am 30.01.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Originalbekanntmachung

03.06.2025

Geschäfts-Nr.: 9 IN 489/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der atixo GmbH, Hessenring 5, 64572 Büttelborn (AG Darmstadt, HRB 90502), vertr. d.: 1. Matthias Alexander Mayer, 64342 Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführer), 2. Sarah Kuflewski, 64342 Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführerin), ist am 02.06.2025 um 17:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/77906-0, Fax: 06196/77906-20 bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nu...

Originalbekanntmachung

01.08.2025

9 IN 489/25 : Über das Vermögen der atixo GmbH, Hessenring 5, 64572 Büttelborn (AG Darmstadt, HRB 90502), vertr. d.: 1. Matthias Alexander Mayer, 64342 Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführer), 2. Sarah Kuflewski, 64342 Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführerin), ist am 01.08.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/77906-0, Fax: 06196/77906-20. Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.09.2025 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. De...

Originalbekanntmachung

30.01.2026

9 IN 489/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der atixo GmbH, Hessenring 5, 64572 Büttelborn (AG Darmstadt, HRB 90502), vertr. d.: 1. Matthias Alexander Mayer, Battenbergstr. 24, 64342 Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführer), 2. Sarah Kuflewski, Battenbergstr. 24, 64342 Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Darmstadt, 30.01.2026

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