Schlussverteilung Hessen HRB 40134

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Automarkt im Odenwald GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Im Erlengrund 1, 64678 Lindenfels
Handelsregister
Darmstadt, HRB 40134
EUID
DEM1103.HRB40134

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 322/20
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rhein Rechtsanwälte PartGmbB
Person
Rechtsanwältin Sylvia Rhein
Adresse
Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim
Telefon
06251/86867-0
E-Mail
info@rhein-rechtsanwaelte.de
Fax
06251/86867-11

Gegenstand des Unternehmens

Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen aller Art, der Handel und Vertrieb von Maschinen und technischem Gerät aller Art, Heißwasser-, Hochdruckreinigungsgeräte, Gartengeräten sowie Motorengeräten aller Art und die Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Automarkt im Odenwald GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Verwalterin sind durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung der endgültigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Sylvia Rhein, festgesetzt. Die Insolvenzmasse wurde mit 406.299,02 EUR ermittelt. Das Verteilungsverzeichnis zur Schlussverteilung ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt worden. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 142.022,31 EUR zur Verfügung, wobei Forderungen in Höhe von insgesamt 1.886.652,43 EUR zu berücksichtigen sind. Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 25.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zur Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bei Gericht eingehen.

Originalbekanntmachung

23.03.2026

9 IN 322/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Automarkt im Odenwald GmbH, Im Erlengrund 1, 64678 Lindenfels (AG Darmstadt, HRB 40134), vertr. d.: 1. Friedrich Epple, Ortsstraße 23, 64678 Lindenfels, (Geschäftsführer), 2. Mark Epple, Ortsstraße 23, 64678 Lindenfels, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete und vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 27.04.2026. Die Vergütungsanträge können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 22.03.2026

Originalbekanntmachung

06.05.2026

9 IN 322/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Automarkt im Odenwald GmbH, Im Erlengrund 1, 64678 Lindenfels (AG Darmstadt, HRB 40134), vertr. d.: 1. Friedrich Epple, Ortsstraße 23, 64678 Lindenfels, (Geschäftsführer), 2. Mark Epple, Ortsstraße 23, 64678 Lindenfels, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf: X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Auslagen zuzüglich X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Gesamtbetrag Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 23.06.2020 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wir...

Originalbekanntmachung

06.05.2026

9 IN 322/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Automarkt im Odenwald GmbH, Im Erlengrund 1, 64678 Lindenfels (AG Darmstadt, HRB 40134), vertr. d.: 1. Friedrich Epple, Ortsstraße 23, 64678 Lindenfels, (Geschäftsführer), 2. Mark Epple, Ortsstraße 23, 64678 Lindenfels, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt auf: 1. X EUR Nettovergütung nach InsVV 2. X EUR um Prozentsatz eingeben % erhöht zzgl. 3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie 4. X EUR Auslagen zuzüglich 5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % 6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich 7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %. ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der ...

Originalbekanntmachung

06.05.2026

9 IN 322/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Automarkt im Odenwald GmbH, Im Erlengrund 1, 64678 Lindenfels (AG Darmstadt, HRB 40134), vertr. d.: 1. Friedrich Epple, Ortsstraße 23, 64678 Lindenfels, (Geschäftsführer), 2. Mark Epple, Ortsstraße 23, 64678 Lindenfels, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Die Insolvenzverwalterin hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 1.886.652,43 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 142.022,31 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 05.05.2026

Originalbekanntmachung

06.05.2026

9 IN 322/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Automarkt im Odenwald GmbH, Im Erlengrund 1, 64678 Lindenfels (AG Darmstadt, HRB 40134), vertr. d.: 1. Friedrich Epple, Ortsstraße 23, 64678 Lindenfels, (Geschäftsführer), 2. Mark Epple, Ortsstraße 23, 64678 Lindenfels, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 25.06.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefocht...

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