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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Herstellung von Kunstborsten und der Vertrieb solcher oder ähnlicher Produkte.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & W Kunstborsten GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Holger Jakob hat die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 04.07.2025. Parallel dazu wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 30.04.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Originalbekanntmachung
9 IN 680/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & W Kunstborsten GmbH, Hirschhorner Straße 90, 64760 Oberzent (AG Darmstadt, HRB 92622), vertr. d.: Dr. Holger Jakob, Turmstraße 75, 64760 Oberzent, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 04.07.2025. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 20.06.2025
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 680/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & W Kunstborsten GmbH, Hirschhorner Straße 90, 64760 Oberzent (AG Darmstadt, HRB 92622), vertr. d.: Dr. Holger Jakob, Turmstraße 75, 64760 Oberzent, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 30.04.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Amtsgericht Darmstadt, 02.04.2026
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