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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BM Biermarket GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat dem Amtsgericht Darmstadt gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Ein Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 04.05.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Originalbekanntmachung
9 IN 355/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BM Biermarket GmbH, Lessingstraße 5, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 98278), vertr. d.: Gabriel Leander Heßling, Moselstraße 23, 64560 Riedstadt, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Darmstadt, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 355/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BM Biermarket GmbH, Lessingstraße 5, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 98278), vertr. d.: Gabriel Leander Heßling, Moselstraße 23, 64560 Riedstadt, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 04.05.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Amtsgericht Darmstadt, 03.04.2026
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