Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 99081

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

BR Gebäudetechnik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Lise-Meitner-Straße 17, 64584 Biebesheim
Handelsregister
Darmstadt, HRB 99081
EUID
DEM1103.HRB99081

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 555/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rhein Rechtsanwälte PartGmbB
Person
Rechtsanwältin Sylvia Rhein
Adresse
Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim
Telefon
06251/86867-0
E-Mail
info@rhein-rechtsanwaelte.de
Fax
06251/86867-11

Gegenstand des Unternehmens

Handwerksunternehmen, Planung, Konstruktion und Montage von Heizung*Klima*Kälte*Lüftung*Sanitär.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BR Gebäudetechnik GmbH ist anhängig. Mit Beschluss vom 18.08.2022 wurde die vorläufige Verwaltung angeordnet. Rechtsanwältin Sylvia Rhein ist als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 27.03.2024 wurden die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der festgesetzte Betrag darf der Insolvenzmasse entnommen werden. Die Vergütung bemisst sich nach § 11 InsVV unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit sowie einer Teilungsmasse von 0,00 EUR. Es wird ein Bruchteil von 25 % der regulären Verwaltervergütung gewährt. Die Auslagen wurden in beantragter Höhe gemäß § 8 InsVV festgesetzt. Zusätzlich wurde die Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

28.03.2024

9 IN 555/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BR Gebäudetechnik GmbH, Lise-Meitner-Straße 17, 64584 Biebesheim (AG Darmstadt, HRB 99081), vertr. d.: Bruno Richter, Biebesheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf: X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Auslagen zuzüglich X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Gesamtbetrag Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 18.08.2022 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Dabei soll die Verg...

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