Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 8090

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

CAPCom Aktiengesellschaft

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
AG
Bundesland
Hessen
Adresse
Lise-Meitner-Straße 10, 64293 Darmstadt
Handelsregister
Darmstadt, HRB 8090
EUID
DEM1103.HRB8090

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 518/24
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Mirko Lehnert
Adresse
Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt
Telefon
06151-396820
Fax
06151-3968220

Gegenstand des Unternehmens

Die Vermarktung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen, Beratung sowie die Entwicklung von Technologien und Produkten auf dem Gebiet und im Umfeld der Graphischen Informationsverarbeitung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CAPCom Aktiengesellschaft, Darmstadt, ist am 28.06.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Lehnert bestellt worden. Am 02.05.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Nach Verteilung der Insolvenzmasse gemäß § 209 Abs. 1 InsO ist das Verfahren gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Die Einstellung ist wirksam geworden, sobald nach der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.

Originalbekanntmachung

28.06.2024

Geschäfts-Nr.: 9 IN 518/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CAPCom Aktiengesellschaft, Lise-Meitner-Straße 10, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 8090), vertr. d.: Luc Steffen Neumann, (Vorstand), ist am 28.06.2024 um 14:10 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-396820, Fax: 06151-3968220 bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorlä...

Originalbekanntmachung

02.05.2025

9 IN 518/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CAPCom Aktiengesellschaft, Lise-Meitner-Straße 10, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 8090), vertr. d.: Luc Steffen Neumann, Fröbaweg 20, 64295 Darmstadt, (Vorstand), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Darmstadt, 02.05.2025

Originalbekanntmachung

12.03.2026

9 IN 518/24: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CAPCom Aktiengesellschaft, Lise-Meitner-Straße 10, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 8090), vertr. d.: Luc Steffen Neumann, Fröbaweg 20, 64295 Darmstadt, (Vorstand), wird gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt. Der Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO). Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen. G r ü n d e: Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Veröffentlichung dieser Anzeige ist erfolgt. Den Massegläubigern wurde die Anzeige der Masseunzulänglichkeit zugestellt. Die Verfahrensbeteiligten wurden zu der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben. Nachdem der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse nach Maßgabe des § 209 Abs. 1 InsO verteilt hat, ist das Insolvenzverfahr...

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