Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ConSigma Hausverwaltungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kasteler Straße 16, 65474 Bischofsheim
Handelsregister
Darmstadt, HRB 107168
EUID
DEM1103.HRB107168
Insolvenzgericht
Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 466/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Trebing & Bert Rechtsanwälte PartGmbB
Person
Rechtsanwalt Ulrich Bert
Adresse
Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt
Telefon
06151-520144-0
Fax
06151-520144-9
Website
www.trebing-bert.de
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung von Wohnungs- und Teileigentumsanlagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowie Mietverwaltung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ConSigma Hausverwaltungen GmbH ist anhängig. Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 14.07.2025 angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Bert hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Darmstadt hat diesen Antrag durch Beschluss vom 03.03.2026 entschieden und die Vergütung sowie die Auslagen festgesetzt. Der Verwalter erhält die festgesetzten Beträge aus der Insolvenzmasse. Die Berechnung der Vergütung basiert auf einer Teilungsmasse von 246.313,38 EUR, wobei ein Bruchteil von 25 % sowie Zuschläge für Unübersichtlichkeit und Ermittlungen gewährt wurden. Im vorläufigen Verfahren fand eine Betriebsfortführung statt. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
14.07.2025
Geschäfts-Nr.: 9 IN 466/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ConSigma Hausverwaltungen GmbH, Kasteler Straße 16, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 107168), ist am 14.07.2025 um 09:45 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert Rechtsanwälte PartGmbB, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, Tel.: 06151-520144-0, Fax: 06151-520144-9, Internet: www.trebing-bert.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. ...
Geschäfts-Nr.: 9 IN 466/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ConSigma Hausverwaltungen GmbH, Kasteler Straße 16, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 107168), ist am 14.07.2025 um 09:45 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert Rechtsanwälte PartGmbB, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, Tel.: 06151-520144-0, Fax: 06151-520144-9, Internet: www.trebing-bert.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 14.07.2025
Originalbekanntmachung
16.01.2026
9 IN 466/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ConSigma Hausverwaltungen GmbH, Kasteler Straße 16, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 107168), vertr. d.: 1. Thomas Stellmacher, Goerdelerstraße 8, 82008 Unterhaching, (Geschäftsführer), 2. Stefan Uhlschmidt, An den Gemeindewiesen 10, 82110 Germering, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 12.02.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 15.01.2026
Originalbekanntmachung
03.03.2026
9 IN 466/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ConSigma Hausverwaltungen GmbH, Kasteler Straße 16, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 107168), vertr. d.: 1. Thomas Stellmacher, Goerdelerstraße 8, 82008 Unterhaching, (Geschäftsführer), 2. Stefan Uhlschmidt, An den Gemeindewiesen 10, 82110 Germering, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert Rechtsanwälte PartGmbB, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, Tel.: 06151-520144-0, Fax: 06151-520144-9, Internet: www.trebing-bert.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 14.07.2025 angeor...
9 IN 466/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ConSigma Hausverwaltungen GmbH, Kasteler Straße 16, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 107168), vertr. d.: 1. Thomas Stellmacher, Goerdelerstraße 8, 82008 Unterhaching, (Geschäftsführer), 2. Stefan Uhlschmidt, An den Gemeindewiesen 10, 82110 Germering, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert Rechtsanwälte PartGmbB, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, Tel.: 06151-520144-0, Fax: 06151-520144-9, Internet: www.trebing-bert.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 14.07.2025 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 246.313,38 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Im vorliegenden vorläufigen Verfahren fand eine Betriebsfortführung statt. Laut Entscheidung des BGH (AZ: IX ZB 143/08, Beschluss vom 12.05.2011) ist die Vergütung die sich unter Berücksichtigung der Erhöhung der Berechnungsgrundlage durch den erwirtschafteten Überschuss ergibt, derjenigen Vergütung gegenüberzustellen, welche der Verwalter ohne Erwirtschaftung eines Überschusses aufgrund eines Zuschlags erhielte. Der Verwalter erhält dann einen ergänzenden Zuschlag, wenn die Vergütung aufgrund der Massemehrung hinter der fiktiven Vergütung zurückbleibt. Der Zuschlag soll die Differenz etwa ausgleichen.
Eine entsprechende Berechnung wurde durchgeführt. Ein Zuschlag wird hier in Höhe von X % als angemessen angesehen.
Darüber hinaus macht der Insolvenzverwalter Zuschläge für die Unübersichtliche Rechts- und Vertragsverhältnisse sowie umfangreiche Sachverhaltsermittlungen geltend. Gemäß Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Auflage, § 3 InsVV RndNr. 78 können dafür grundsätzlich Zuschläge geltend gemacht werden.
In der Gesamtschau sieht das Gericht den beantragten Zuschlag von X % als gerechtfertigt an.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 03.03.2026
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