Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 97195

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Insolvenzprofil

C-Unika Abbruch & Entkernungs-GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Wilhelm-Leuschner-Straße 222, 64347 Griesheim
Handelsregister
Darmstadt, HRB 97195
EUID
DEM1103.HRB97195

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 855/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Valeriu Donica
Adresse
Schwarzwaldstraße 49, 64546 Mörfelden-Walldorf

Gegenstand des Unternehmens

Abbruch und Entkernung, Trockenbau und die Vergabe von Bauleistungen an Subunternehmer.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C-Unika Abbruch & Entkernungs-GmbH ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt erging am 08.04.2026. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

03.07.2025

9 IN 855/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C-Unika Abbruch & Entkernungs-GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 222, 64347 Griesheim (AG Darmstadt, HRB 97195), vertr. d.: Valeriu Donica, Wilhelm-Leuschner-Straße 222, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 213.237,89 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 2.994,47 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 03.07.2025

Originalbekanntmachung

03.07.2025

9 IN 855/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C-Unika Abbruch & Entkernungs-GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 222, 64347 Griesheim (AG Darmstadt, HRB 97195), vertr. d.: Valeriu Donica, Wilhelm-Leuschner-Straße 222, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf: 1. X EUR Nettovergütung nach InsVV 2. X EUR um Prozentsatz eingeben % erhöht zzgl. 3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie 4. X EUR Auslagen zuzüglich 5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % 6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich 7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %. ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 10 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gel...

Originalbekanntmachung

03.07.2025

9 IN 855/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C-Unika Abbruch & Entkernungs-GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 222, 64347 Griesheim (AG Darmstadt, HRB 97195), vertr. d.: Valeriu Donica, Wilhelm-Leuschner-Straße 222, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 14.08.2025. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegens...

Originalbekanntmachung

09.04.2026

9 IN 855/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C-Unika Abbruch & Entkernungs-GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 222, 64347 Griesheim (AG Darmstadt, HRB 97195), vertr. d.: Valeriu Donica, Schwarzwaldstraße 49, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten ...

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