Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 3884

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

DAFÜR GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Mina-Rees-Straße 8, 64295 Darmstadt
Handelsregister
Darmstadt, HRB 3884
EUID
DEM1103.HRB3884

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 112/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche
Adresse
Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt
Telefon
06151-501233-0
Fax
06151-501233-9
Website
www.hgw.de

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Herstellung, Wartung und Vertrieb von Hard- und Software und Beratung auf diesem Gebiet, sowie Dienstleistungen der Informationstechnik und Datenkommunikation.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DAFÜR GmbH in Darmstadt ist am 01.04.2024 eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 08.02.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 08.05.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 20.06.2024. Am 06.04.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Zudem ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden, wobei von einer Teilungsmasse in Höhe von 47.240,49 EUR ausgegangen wird. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.

Originalbekanntmachung

09.02.2024

Geschäfts-Nr.: 9 IN 112/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DAFÜR GmbH, Mina-Rees-Straße 8, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 3884), ist am 08.02.2024 um 16:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, Internet: www.hgw.de bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung...

Originalbekanntmachung

02.04.2024

9 IN 112/24: Über das Vermögen der DAFÜR GmbH, Mina-Rees-Straße 8, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 3884), vertr. d.: Frank Bayer, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2024 um 0 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, Internet: www.hgw.de. Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.05.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehun...

Originalbekanntmachung

08.04.2024

9 IN 112/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DAFÜR GmbH, Mina-Rees-Straße 8, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 3884), vertr. d.: Frank Bayer, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Darmstadt, 06.04.2024

Originalbekanntmachung

17.06.2025

9 IN 112/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DAFÜR GmbH, Mina-Rees-Straße 8, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 3884), vertr. d.: Frank Bayer, Am Rondell 5, 63468 Hösbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf: X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Auslagen zuzüglich X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, Internet: www.hgw.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 08.02.2024 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Reg...

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