Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 55258

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Insolvenzprofil

Design Technology Corporation GmbH

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Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Handelsregister
Darmstadt, HRB 55258
EUID
DEM1103.HRB55258

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 792/22
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Khadjeh Nadjaf Gholi Mougoui
Adresse
Tielter Straße 46, 64521 Groß-Gerau

Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung und Konstruktion sowie Herstellung und Vertrieb technischer Maschinen und Geräte aller Anwendungsgebiete.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Design Technology Corporation GmbH ist gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Der Beschluss des Amtsgerichtes Darmstadt ist wirksam, sobald nach der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen. Die Einstellung erfolgt auf Grundlage der Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter. Die Veröffentlichung dieser Anzeige ist erfolgt und den Massegläubigern wurde die Anzeige zugestellt. Die Verfahrensbeteiligten wurden zu der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens gehört, wobei keine Einwendungen erhoben wurden. Nachdem der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse nach Maßgabe des § 209 Abs. 1 InsO verteilt hat, ist das Verfahren eingestellt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

22.07.2025

9 IN 792/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Design Technology Corporation GmbH, Tielter Straße 46, 64521 Groß-Gerau, sowie Hessenring 9a, 64572 Büttelborn (AG Darmstadt, HRB 55258), vertr. d.: Khadjeh Nadjaf Gholi Mougoui, Tielter Straße 46, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 79.384,91 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 60.681,76 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 21.07.2025

Originalbekanntmachung

22.07.2025

9 IN 792/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Design Technology Corporation GmbH, Tielter Straße 46, 64521 Groß-Gerau, sowie Hessenring 9a, 64572 Büttelborn (AG Darmstadt, HRB 55258), vertr. d.: Khadjeh Nadjaf Gholi Mougoui, Tielter Straße 46, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 15.09.2025. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten we...

Originalbekanntmachung

22.07.2025

9 IN 792/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Design Technology Corporation GmbH, Tielter Straße 46, 64521 Groß-Gerau, sowie Hessenring 9a, 64572 Büttelborn (AG Darmstadt, HRB 55258), vertr. d.: Khadjeh Nadjaf Gholi Mougoui, Tielter Straße 46, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf: X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Auslagen zuzüglich X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-396820, Fax: 06151-3968220 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 07.12.2022 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Dabei...

Originalbekanntmachung

22.07.2025

9 IN 792/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Design Technology Corporation GmbH, Tielter Straße 46, 64521 Groß-Gerau, sowie Hessenring 9a, 64572 Büttelborn (AG Darmstadt, HRB 55258), vertr. d.: Khadjeh Nadjaf Gholi Mougoui, Tielter Straße 46, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf: 1. X EUR Nettovergütung nach InsVV 2. X EUR um 15 % erhöht zzgl. 3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie 4. X EUR Auslagen zuzüglich 5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % 6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich 7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %. ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zu...

Originalbekanntmachung

04.03.2026

9 IN 792/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Design Technology Corporation GmbH, Tielter Straße 46, 64521 Groß-Gerau, sowie Hessenring 9a, 64572 Büttelborn (AG Darmstadt, HRB 55258), vertr. d.: Khadjeh Nadjaf Gholi Mougoui, Tielter Straße 46, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer),wird gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt. Der Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO). Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen. G r ü n d e: Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Veröffentlichung dieser Anzeige ist erfolgt. Den Massegläubigern wurde die Anzeige der Masseunzulänglichkeit zugestellt. Die Verfahrensbeteiligten wurden zu der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben. Nachdem der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse nach M...

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