Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DO-TRANS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hessenring 15 D, 64546 Mörfelden-Walldorf
Handelsregister
Darmstadt, HRB 103203
EUID
DEM1103.HRB103203
Insolvenzgericht
Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 586/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Person
Rechtsanwalt Alexander Eggen
Adresse
Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main
Telefon
069 50986 0
Fax
069 50986 110
Gegenstand des Unternehmens
Transportdienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DO-TRANS GmbH ist anhängig. Die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens ist mit Beschluss vom 16.08.2023 angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Alexander Eggen, hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Insolvenzgericht hat diese durch Beschluss vom 12.01.2024 festgesetzt, wobei eine Erhöhung der Regelvergütung um 45 % aufgrund besonderer Verfahrensumstände (Betriebsfortführung, Sanierung, Auslandsbezug, hoher Umsatz) vorgenommen wurde. Parallel dazu wird die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Beteiligte können Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 25.02.2026 erklären. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Forderungstabelle eingetragen.
Originalbekanntmachung
18.03.2024
9 IN 586/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DO-TRANS GmbH, Hessenring 15d, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 103203), vertr. d.: Andreas Böhm, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 05.04.2024. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 15.03.2024
Originalbekanntmachung
12.04.2024
9 IN 586/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DO-TRANS GmbH, Hessenring 15d, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 103203), vertr. d.: Andreas Böhm, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Alexander Eggen, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069 50986 0, Fax: 069 50986 110 wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 16.08.2023 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Dabei so...
9 IN 586/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DO-TRANS GmbH, Hessenring 15d, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 103203), vertr. d.: Andreas Böhm, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Alexander Eggen, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069 50986 0, Fax: 069 50986 110 wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 16.08.2023 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 310.756,46 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 70 % festgesetzt wird.
Die Regelvergütung ist gem. §§ 3,10 InsVV zu erhöhen, wenn die Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgrund Besonderheiten des Verfahrens von den Tätigkeiten eines vorläufigen Verwalters in einem Normalverfahren erheblich abweichen.
Im vorliegenden Fall sind aufgrund
- Betriebsfortführung
- Sanierungsbemühungen
- Auslandsbezug
- Ungewöhnlich hoher Jahresumsatz
zahlreiche Erhöhungskriterien gegeben.
Es wird diesbezüglich auf den Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 13.03.2024 Bezug genommen.
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung ist eine Erhöhung der Regelvergütung um 45 % angemessen und gerechtfertigt.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 12.0.2024
Originalbekanntmachung
28.01.2026
Geschäfts-Nr. 9 IN 586/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DO-TRANS GmbH, Hessenring 15d, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 103203), vertr. d.: Andreas Böhm, Voltastraße 10, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 25.02.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 28.01.2026
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