Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 89036

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

DSD Service Group GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bunsenstraße 22, 64293 Darmstadt
Handelsregister
Darmstadt, HRB 89036
EUID
DEM1103.HRB89036

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 674/15
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Peter Müller
Adresse
Bettinastraße 30, 60325 Frankfurt am Main
Telefon
069-71160117
Fax
069-269 45 614

Gegenstand des Unternehmens

Gebäudereinigung sowie die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung; außerdem Brandreinigung, Entkernung, Graffitibeseitigung, Schadstoffsanierung und Grünpflege sowie Durchführung von Abbrucharbeiten; ferner Hoch- und Tiefbau sowie Straßenbau.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSD Service Group GmbH ist anhängig. Das Verfahren ist eröffnet. Die vorläufige Verwaltung ist mit Beschluss vom 13.01.2016 angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Müller ist bestellt. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist ebenfalls festgesetzt worden, wobei die Insolvenzmasse mit 7.425,55 EUR ermittelt wurde. Die Regelvergütung ist aus der Insolvenzmasse berechnet worden. Ein abschließender Gläubigerversammlung sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ist auf den 21.05.2026 bestimmt worden. Bis zu diesem Termin müssen eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, ein Verfahrenskostenvorschuss sowie Stellungnahmen zu nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse bei Gericht eingegangen sein. Die Rechtsmittelbelehrung weist auf die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde oder befristeten Erinnerung hin.

Originalbekanntmachung

09.04.2026

9 IN 674/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSD Service Group GmbH, Bunsenstraße 22, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89036), vertr. d.: Cengiz Sevtekin, Bartningstraße 7, 64289 Darmstadt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf: X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Auslagen zuzüglich X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Müller, Bettinastraße 30, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069-71160117, Fax: 069-269 45 614 wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 13.01.2016 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Grundlage für die Vergütungsberechnung ist das Vermögen,...

Originalbekanntmachung

09.04.2026

9 IN 674/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSD Service Group GmbH, Bunsenstraße 22, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89036), vertr. d.: Cengiz Sevtekin, Bartningstraße 7, 64289 Darmstadt, (Geschäftsführer), wird abschließende Gläubigerversammlung sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 207 Abs. 2 InsO bestimmt auf: 21.05.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, ein Verfahrenskostenvorschuss zur Vermeidung der Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO, Stellungnahmen zu nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Besch...

Originalbekanntmachung

09.04.2026

9 IN 674/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin DSD Service Group GmbH, Bunsenstraße 22, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89036), vertr. d.: Cengiz Sevtekin, Bartningstraße 7, 64289 Darmstadt, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf: 1. X EUR Nettovergütung nach InsVV 2. X EUR um 0% erhöht zzgl. 3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie 4. X EUR Auslagen zuzüglich 5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % 6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich 7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %. ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse und unter Beachtung des § 207 Abs. 3 InsO der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, au...

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