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Betrieb von Eventstätten, Gastronomie- und Cateringsbetrieben, wie Hallen, Zelte, Diskotheken, Tanzsäle, Cafes und ähnlichen Gast- und Veranstaltungsräumen
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DTG Gastronomie GmbH ist eröffnet. Gegenwärtig wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Ein Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 29.07.2025 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Originalbekanntmachung
9 IN 711/23 In dem Insolvenzverfahren DTG Gastronomie GmbH, Markt 7, 64823 Groß-Umstadt (AG Darmstadt, HRB 89561), vertr. d.: 1. Andreas Ott, 64823 Groß-Umstadt, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 03.07.2025, 10:00 Uhr, Saal 14, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt Tagesordnung : Entscheidung über die Zustimmung zu dem Vergleich mit Herrn Ott über die Abgeltung der Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer. Hinweis: Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 711/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DTG Gastronomie GmbH, Markt 7, 64823 Groß-Umstadt (AG Darmstadt, HRB 89561), vertr. d.: 1. Andreas Ott, 64823 Groß-Umstadt, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 29.07.2025 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Amtsgericht Darmstadt, 17.06.2025
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