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Insolvenzprofil
ElectricBrands AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Hessen
Adresse
Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen
Handelsregister
Darmstadt, HRB 104492
EUID
DEM1103.HRB104492
Insolvenzgericht
Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 77/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Tobias Wahl
Adresse
L 9, 11, 68161 Mannheim
Telefon
0621/12796-0
Fax
0621/12796-12
Gegenstand des Unternehmens
Vermarktung, Entwicklung und Herstellung von Elektrofahrzeugen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ElectricBrands AG ist am 01.04.2024 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Zunächst wurde auf Antrag der Schuldnerin die Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Tobias Wahl zum Sachwalter bestellt. Am 04.04.2024 wurde der Eröffnungsbeschluss wegen offensichtlicher Unrichtigkeit des Tenors berichtigt. Der Sachwalter hat am 04.04.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Am 15.07.2024 ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und Rechtsanwalt Tobias Wahl zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Eine Berichtigung des Beschlusses vom 15.07.2024 wegen eines Schreibfehlers erfolgte am 17.07.2024. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 02.05.2024. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 12.06.2024 angesetzt.
Originalbekanntmachung
02.04.2024
9 IN 77/24: Über das Vermögen der ElectricBrands AG, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104492), vertr. d.: 1. Max Brandt, (Vorstand), 2. Ralf Bruno Haller, (Vorstand), ist am 01.04.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tobias Wahl, L 9, 11, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/12796-0, Fax: 0621/12796-12.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehu...
9 IN 77/24: Über das Vermögen der ElectricBrands AG, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104492), vertr. d.: 1. Max Brandt, (Vorstand), 2. Ralf Bruno Haller, (Vorstand), ist am 01.04.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tobias Wahl, L 9, 11, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/12796-0, Fax: 0621/12796-12.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 12.06.2024, 13:00 Uhr, Saal 14, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.04.2024
Originalbekanntmachung
03.04.2024
9 IN 77/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ElectricBrands AG, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104492), vertr. d.: 1. Max Brandt, (Vorstand), 2. Ralf Bruno Haller, (Vorstand), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Darmstadt, 03.04.2024
Originalbekanntmachung
04.04.2024
Amtsgericht Darmstadt
04.04.2024
- Insolvenzgericht -
9 IN 77/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ElectricBrands AG, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104492),
vertreten durch:
1. Max Brandt, (Vorstand),
2. Ralf Bruno Haller, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Uwe Amenda, c/o Wellensiek Partnerschaftsgesellschaft mbH, Unterer Anger 3, 80331 München,
wird der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 01.04.2024 wegen offensichtlicher Unrichtigkeit des Tenors gemäß § 319 ZPO von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird heute, am 01.04.2024 um 9:00 Uhr gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Die Eigenverwaltung wird auf Antrag der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1 InsO).
Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Tobias W...
Amtsgericht Darmstadt
04.04.2024
- Insolvenzgericht -
9 IN 77/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ElectricBrands AG, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104492),
vertreten durch:
1. Max Brandt, (Vorstand),
2. Ralf Bruno Haller, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Uwe Amenda, c/o Wellensiek Partnerschaftsgesellschaft mbH, Unterer Anger 3, 80331 München,
wird der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 01.04.2024 wegen offensichtlicher Unrichtigkeit des Tenors gemäß § 319 ZPO von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird heute, am 01.04.2024 um 9:00 Uhr gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Die Eigenverwaltung wird auf Antrag der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1 InsO).
Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Tobias Wahl L9, 11 68161 Mannheim Tel. 0621/12796-0 Fax 0621/12796-12
Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert,
a. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 02.05.2024.
b. Dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Mittwoch, 12.06.2024, 13:00 Uhr, Saal 14, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin und zur Stellungnahme durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§§ 160, 276 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* die Beibehaltung der Anordnung oder die Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung sowie die Anordnung, dass bestimmte Rechtsgeschäfte der Schuldnerin nur wirksam sind, wenn der Insolvenzverwalter ihnen zustimmt (§§ 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 02.05.2024 )und dem vorstehend genannten Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
08.04.2024
9 IN 77/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ElectricBrands AG, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104492), vertr. d.: 1. Max Brandt, (Vorstand), 2. Ralf Bruno Haller, (Vorstand), hat der Sachwalter aufgrund des am 04.04.2024 berichtigten Eröffnungsbeschlusses vom 01.04.2024 erneut gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Darmstadt, 06.04.2024
Originalbekanntmachung
16.07.2024
9 IN 77/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ElectricBrands AG, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104492), vertr. d.: Ralf Bruno Haller, (Vorstand), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Sachwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Tobias Wahl, L 9, 11, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/12796-0, Fax: 0621/12796-12, ernannt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 15.07.2024
Originalbekanntmachung
17.07.2024
Geschäfts-Nr.: 9 IN 77/24 .In dem Insolvenzverfahren der ElectricBrands AG, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104492), vertr. d.: Ralf Bruno Haller, (Vorstand),
wird der Beschluss vom 15.07.2024 wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers gem. § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass es heißen muss:
"Zum Insolvenzverwalter wird der bisheriger Sachwalter [...] bestellt"
und nicht
"Zum Sachwalter wird der bisherige Sachwalter [...] bestellt".
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.07.2024.
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