Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 83464

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Insolvenzprofil

Euro Service Internationale Speditions GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Aspenhaag 9, 65451 Kelsterbach
Handelsregister
Darmstadt, HRB 83464
EUID
DEM1103.HRB83464

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 18/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Christian Marx
Adresse
Elbestraße 4, 65468 Trebur

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von internationalen Transporten, wobei diese europaweit durchgeführt werden.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euro Service Internationale Speditions GmbH ist eröffnet und läuft. Am 05.02.2026 wurde der Insolvenzverwalter zur Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen aufgefordert. Am 05.03.2026 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt und die Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen war. Das Verteilungsverzeichnis ist am 05.03.2026 niedergelegt worden. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 133.223,48 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 37.852,40 EUR zur Verfügung. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 16.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche, Stellungnahmen zur Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bei Gericht eingehen. Am 19.05.2026 wurde das Verfahren gemäß § 200 InsO aufgehoben.

Originalbekanntmachung

06.02.2026

9 IN 18/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euro Service Internationale Speditions GmbH, Am Aspenhaag 9, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB 83464), vertr. d.: Christian Marx, Elbestraße 4, 65468 Trebur, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 26.02.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 05.02.2026

Originalbekanntmachung

05.03.2026

9 IN 18/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euro Service Internationale Speditions GmbH, Am Aspenhaag 9, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB 83464), vertr. d.: Christian Marx, Elbestraße 4, 65468 Trebur, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: Donnerstag, den 16.04.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 20...

Originalbekanntmachung

05.03.2026

9 IN 18/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euro Service Internationale Speditions GmbH, Am Aspenhaag 9, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB 83464), vertr. d.: Christian Marx, Elbestraße 4, 65468 Trebur, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf: 1. X EUR Nettovergütung nach InsVV 2. X EUR um 0,00 % erhöht zzgl. 3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie 4. X EUR Auslagen zuzüglich 5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % 6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich 7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %. ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieh...

Originalbekanntmachung

05.03.2026

9 IN 18/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euro Service Internationale Speditions GmbH, Am Aspenhaag 9, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB 83464), vertr. d.: Christian Marx, Elbestraße 4, 65468 Trebur, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 133.223,48 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 37.852,40 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 05.03.2026

Originalbekanntmachung

19.05.2026

9 IN 18/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euro Service Internationale Speditions GmbH, Am Aspenhaag 9, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB 83464), vertr. d.: Christian Marx, Elbestraße 4, 65468 Trebur, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die ...

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