Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 104358

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Insolvenzprofil

Evetta GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen
Handelsregister
Darmstadt, HRB 104358
EUID
DEM1103.HRB104358

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 78/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Tobias Wahl
Adresse
L 9, 11, 68161 Mannheim
Telefon
0621/12796-0
Fax
0621/12796-12

Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Service von Fahrzeugen aller Art, deren Bestandteile nebst Zubehör sowie aller Anlagen, Maschinen, Werkzeuge und sonstigen technischen Erzeugnisse inklusive Erbringung allgemeiner Beratungsdienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 29.01.2024 ist über das Vermögen der Evetta GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Tobias Wahl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 03.04.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Am 01.04.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 23.04.2024 anzumelden. Für den 04.06.2024 ist ein Berichts- und Prüfungstermin angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf sind Vergütungen und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Das Gericht hat die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Widerspruchsfrist ursprünglich bis zum 26.02.2025 lief. Dieser Termin ist durch Beschluss vom 29.01.2026 wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers gem. § 319 ZPO berichtigt worden, sodass die Ausschlussfrist nun am 26.02.2026 abläuft. Am 27.05.2026 hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt, wobei eine Stellungnahmefrist bis zum 17.06.2026 eingeräumt wurde.

Originalbekanntmachung

29.01.2024

Geschäfts-Nr.: 9 IN 78/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), ist am 29.01.2024 um 14:15 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Wahl, L 9, 11, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/12796-0, Fax: 0621/12796-12 bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einri...

Originalbekanntmachung

02.04.2024

9 IN 78/24: Über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tobias Wahl, L 9, 11, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/12796-0, Fax: 0621/12796-12. Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.04.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowi...

Originalbekanntmachung

03.04.2024

9 IN 78/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Darmstadt, 03.04.2024

Originalbekanntmachung

21.01.2026

9 IN 78/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf: X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Auslagen zuzüglich X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tobias Wahl, L 9, 11, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/12796-0, Fax: 0621/12796-12 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 29.01.2024 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwa...

Originalbekanntmachung

29.01.2026

Geschäfts-Nr. 9 IN 78/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 26.02.2025 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Amtsgericht Darmstadt, 29.01.2026

Originalbekanntmachung

30.01.2026

Geschäfts-Nr.: 9 IN 78/24 .In dem Insolvenzverfahren der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 29.01.2026 wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers gem. § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass die Ausschlussfrist am 26.02.2026 und nicht am 26.02.2025 abläuft. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 30.01.2026.

Originalbekanntmachung

27.05.2026

9 IN 78/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 17.06.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 27.05.2026

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