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Insolvenzprofil
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Am 29.01.2024 ist über das Vermögen der Evetta GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Tobias Wahl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 03.04.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Am 01.04.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 23.04.2024 anzumelden. Für den 04.06.2024 ist ein Berichts- und Prüfungstermin angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf sind Vergütungen und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Das Gericht hat die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Widerspruchsfrist ursprünglich bis zum 26.02.2025 lief. Dieser Termin ist durch Beschluss vom 29.01.2026 wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers gem. § 319 ZPO berichtigt worden, sodass die Ausschlussfrist nun am 26.02.2026 abläuft. Am 27.05.2026 hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt, wobei eine Stellungnahmefrist bis zum 17.06.2026 eingeräumt wurde.
Originalbekanntmachung
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9 IN 78/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Darmstadt, 03.04.2024
Originalbekanntmachung
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Geschäfts-Nr. 9 IN 78/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 26.02.2025 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Amtsgericht Darmstadt, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 78/24 .In dem Insolvenzverfahren der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 29.01.2026 wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers gem. § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass die Ausschlussfrist am 26.02.2026 und nicht am 26.02.2025 abläuft. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 30.01.2026.
Originalbekanntmachung
9 IN 78/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 17.06.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 27.05.2026
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