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Insolvenzprofil
Exponent-C UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Hanauer Straße 36, 64409 Messel
Handelsregister
Darmstadt, HRB 96367
EUID
DEM1103.HRB96367
Insolvenzgericht
Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 855/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Geschäftsführer Philip Max Henning Krug
Adresse
Hanauer Str. 29, 64409 Messel
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Internetdienstleistungen, insbesondere zur Verbesserung der Conversion Rate bei Werbekampagnen im Internet.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Exponent-C UG (haftungsbeschränkt) ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Das Amtsgericht Darmstadt hat die Aufhebung des Verfahrens angeordnet. Hinsichtlich der Nachtragsverteilung wird bezüglich Körperschaftsteuererstattungen, einschließlich Zinsen, aus insolvenzverstrickten Veranlagungszeiträumen vorbehalten, § 203 InsO. Insoweit bleibt der Insolvenzbeschlag bestehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, die befristete Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
24.03.2026
9 IN 855/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Exponent-C UG (haftungsbeschränkt), Hanauer Str. 36, 64409 Messel (AG Darmstadt, HRB 96367), vertr. d.: 1. Philip Max Henning Krug, Hanauer Str. 29, 64409 Messel, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben. Die Nachtragsverteilung wird bezüglich Körperschaftsteuererstattungen, einschließlich Zinsen, aus insolvenzverstrickten Veranlagungszeiträumen vorbehalten, § 203 InsO. Insoweit bleibt der Insolvenzbeschlag bestehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. ...
9 IN 855/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Exponent-C UG (haftungsbeschränkt), Hanauer Str. 36, 64409 Messel (AG Darmstadt, HRB 96367), vertr. d.: 1. Philip Max Henning Krug, Hanauer Str. 29, 64409 Messel, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben. Die Nachtragsverteilung wird bezüglich Körperschaftsteuererstattungen, einschließlich Zinsen, aus insolvenzverstrickten Veranlagungszeiträumen vorbehalten, § 203 InsO. Insoweit bleibt der Insolvenzbeschlag bestehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 24.03.2026
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