Schlusstermin Hessen HRB 104413

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

F & F Gastronomie UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach
Handelsregister
Darmstadt, HRB 104413
EUID
DEM1103.HRB104413

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 447/23
Phase
Schlusstermin

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Brinkmann & Partner
Person
Rechtsanwalt Christoph Enkler
Adresse
Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt
Telefon
06061 96598 0
E-Mail
michelstadt@brinkmann-partner.de
Fax
06061 96598 22

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb einer Schrank- und Speisegaststätte sowie der Vertrieb von Merchandising

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & F Gastronomie UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Darmstadt anhängig. Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 20.07.2023 angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christoph Enkler ist bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen sind festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf ist das Verfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Andy Wenner hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Insolvenzmasse mit 7.396,94 EUR ermittelt wurde. Für die Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 85.066,88 EUR berücksichtigt worden, wobei aus der Insolvenzmasse kein Betrag zur Verteilung zur Verfügung steht. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 25.03.2026 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche, Stellungnahmen zur Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bei Gericht eingegangen sein. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden.

Originalbekanntmachung

03.07.2024

9 IN 447/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & F Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), Klein Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 104413), vertr. d.: Andy Wenner, Klein Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf: X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Auslagen zuzüglich X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christoph Enkler, c/o Brinkmann & Partner, Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt, Tel.: 06061 96598 0, Fax: 06061 96598 22, E-Mail: michelstadt@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 20.07.2023 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters bes...

Originalbekanntmachung

04.02.2026

9 IN 447/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & F Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), Klein Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 104413), vertr. d.: Andy Wenner, Klein Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf: 1. X EUR Nettovergütung nach InsVV 2. X EUR um Prozentsatz eingeben % erhöht zzgl. 3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie 4. X EUR Auslagen zuzüglich 5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % 6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich 7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %. ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sic...

Originalbekanntmachung

04.02.2026

9 IN 447/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & F Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), Klein Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 104413), vertr. d.: Andy Wenner, Klein Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach, (Geschäftsführer), wird Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 25.03.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Besch...

Originalbekanntmachung

04.02.2026

9 IN 447/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & F Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), Klein Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 104413), vertr. d.: Andy Wenner, Klein Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 85.066,88 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 03.02.2026

Originalbekanntmachung

01.06.2026

9 IN 447/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & F Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), Klein Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 104413), vertr. d.: Andy Wenner, Klein Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchti...

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