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der An- und Verkauf von Immobilien, die Vermittlung von Grundstücken, Wohnräumen und gewerblichen Immobilien, die Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen auf eigene oder fremde Rechnung, die Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie die Vermittlung von Auslandsimmobilien.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ferreri Immobilien GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt zur Einsicht niedergelegt. Die Ausschlussfrist für Widersprüche gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen wurde durch Beschluss vom 17.04.2026 aufgrund eines offensichtlichen Schreibfehlers berichtigt. Die korrekte Frist endet nun am 15.05.2026. Nach Ablauf dieser Frist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Originalbekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 789/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ferreri Immobilien GmbH, Römer Straße 2-4, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 102274), vertr. d.: Giovanni Ferreri, Bischofsheim, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 15.05.2025 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Amtsgericht Darmstadt, 17.04.2026
Originalbekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 789/22: In dem Insolvenzverfahren der Ferreri Immobilien GmbH, Römer Straße 2-4, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 102274), vertr. d.: Giovanni Ferreri, Bischofsheim, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 17.04.2026 - aufgrund eines offensichtlichen Schreibfehlers - wie folgt berichtigt: Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 15.05.2026 erklärt werden. Amtsgericht Darmstadt, 29.04.2026.
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