Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 96767

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Insolvenzprofil

FLC Flowcastings GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur
Handelsregister
Darmstadt, HRB 96767
EUID
DEM1103.HRB96767

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 510/20
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Dr. Wolfram Beele
Adresse
Am Tannenbaum 13, 40883 Ratingen

Gegenstand des Unternehmens

die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von hochwertigen Feinguss-Komponenten für die Herstellung, Instandhaltung und Reparatur des Heißteils ("Hot Section) von Flugtriebwerken und industriellen Gasturbinen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLC Flowcastings GmbH in Hattingen ist eröffnet worden. Nach der Eröffnung hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Der Insolvenzverwalter hat mit Schlussrechnung vom 26.09.2024 die Masselosigkeit des Verfahrens mitgeteilt und die Einstellung gemäß § 207 InsO beantragt. Die Gläubiger und Massegläubiger wurden zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens gehört. Es ist keine die Kosten des Verfahrens deckende Masse vorhanden, und ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten wurde trotz Aufforderung nicht geleistet. Das Verfahren ist daher mangels Masse nach § 207 InsO eingestellt worden. Der Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.

Originalbekanntmachung

05.02.2026

9 IN 510/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLC Flowcastings GmbH, Hessenauer Straße 2, 45529 Hattingen (AG Darmstadt, HRB 96767), vertr. d.: Dr. Wolfram Beele, Am Tannenbaum 13, 40883 Ratingen, (Geschäftsführer), wurde das Verfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt. Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO). Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen. G r ü n d e: Nach Eröffnung des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken. Der Insolvenzverwalter hat mit Schlussrechnung vom 26.09.2024 die Masselosigkeit des Verfahrens mitgeteilt und die Einstellung gemäß § 207 InsO beantragt. Die Gläubiger und Massegläubiger wurden zur beabsichtigten Einstellung des Verf...

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