Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FLC Flowcastings GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur
Handelsregister
Darmstadt, HRB 96767
EUID
DEM1103.HRB96767
Insolvenzgericht
Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 510/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Dr. Wolfram Beele
Adresse
Am Tannenbaum 13, 40883 Ratingen
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von hochwertigen Feinguss-Komponenten für die Herstellung, Instandhaltung und Reparatur des Heißteils ("Hot Section) von Flugtriebwerken und industriellen Gasturbinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLC Flowcastings GmbH in Hattingen ist eröffnet worden. Nach der Eröffnung hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Der Insolvenzverwalter hat mit Schlussrechnung vom 26.09.2024 die Masselosigkeit des Verfahrens mitgeteilt und die Einstellung gemäß § 207 InsO beantragt. Die Gläubiger und Massegläubiger wurden zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens gehört. Es ist keine die Kosten des Verfahrens deckende Masse vorhanden, und ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten wurde trotz Aufforderung nicht geleistet. Das Verfahren ist daher mangels Masse nach § 207 InsO eingestellt worden. Der Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
Originalbekanntmachung
05.02.2026
9 IN 510/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLC Flowcastings GmbH, Hessenauer Straße 2, 45529 Hattingen (AG Darmstadt, HRB 96767), vertr. d.: Dr. Wolfram Beele, Am Tannenbaum 13, 40883 Ratingen, (Geschäftsführer),
wurde das Verfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.
Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO).
Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
G r ü n d e:
Nach Eröffnung des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken.
Der Insolvenzverwalter hat mit Schlussrechnung vom 26.09.2024 die Masselosigkeit des Verfahrens mitgeteilt und die Einstellung gemäß § 207 InsO beantragt.
Die Gläubiger und Massegläubiger wurden zur beabsichtigten Einstellung des Verf...
9 IN 510/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLC Flowcastings GmbH, Hessenauer Straße 2, 45529 Hattingen (AG Darmstadt, HRB 96767), vertr. d.: Dr. Wolfram Beele, Am Tannenbaum 13, 40883 Ratingen, (Geschäftsführer),
wurde das Verfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.
Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO).
Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
G r ü n d e:
Nach Eröffnung des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken.
Der Insolvenzverwalter hat mit Schlussrechnung vom 26.09.2024 die Masselosigkeit des Verfahrens mitgeteilt und die Einstellung gemäß § 207 InsO beantragt.
Die Gläubiger und Massegläubiger wurden zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens gehört.
Es ist keine die Kosten des Verfahrens deckende Masse vorhanden. Ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten wurde trotz Aufforderung nicht geleistet. Das Verfahren war daher mangels Masse nach § 207 InsO einzustellen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 04.02.2026
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