Schlussverteilung Hessen HRB 7843

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Götec-Labortechnik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Philipp-Reis-Straße 20, 64404 Bickenbach
Handelsregister
Darmstadt, HRB 7843
EUID
DEM1103.HRB7843

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 811/22
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Sebastian Göbel
Adresse
Waschenbacher Straße 51, 64367 Mühltal

Gegenstand des Unternehmens

Ist der Handel mit Laborgeräten und Zubehör.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Götec-Labortechnik GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht niedergelegt und dem Gericht angezeigt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von insgesamt 158.897,35 EUR zu berücksichtigen sind. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 98.578,46 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden; als Berechnungsgrundlage diente ein Insolvenzmassewert von 170.101,60 EUR. Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 17.02.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zur Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bei Gericht eingehen.

Originalbekanntmachung

06.01.2026

9 IN 811/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Götec-Labortechnik GmbH, Philipp-Reis-Straße 20, 64404 Bickenbach (AG Darmstadt, HRB 7843), vertr. d.: Sebastian Göbel, Waschenbacher Straße 51, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 158.897,35 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 98.578,46 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 06.01.2026

Originalbekanntmachung

06.01.2026

9 IN 811/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Götec-Labortechnik GmbH, Philipp-Reis-Straße 20, 64404 Bickenbach (AG Darmstadt, HRB 7843), vertr. d.: Sebastian Göbel, Waschenbacher Straße 51, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf: 1. X EUR Nettovergütung nach InsVV 2. X EUR um 28 % erhöht zzgl. 3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie 4. X EUR Auslagen zuzüglich 5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % 6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich 7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %. ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 10 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bez...

Originalbekanntmachung

06.01.2026

9 IN 811/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Götec-Labortechnik GmbH, Philipp-Reis-Straße 20, 64404 Bickenbach (AG Darmstadt, HRB 7843), vertr. d.: Sebastian Göbel, Waschenbacher Straße 51, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 17.02.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.