Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 95451

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Insolvenzprofil

GSS Die Sanierer GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Waldstraße 14, 64331 Weiterstadt
Handelsregister
Darmstadt, HRB 95451
EUID
DEM1103.HRB95451

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 1139/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
hww Rechtsanwälte
Person
Alexander Pilgrim
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069 913092 0
Fax
069 913092 30

Gegenstand des Unternehmens

Sanitärinstallationen, Holz- und Bautenschutz, Wasserschadensanierung, Textilhandel, Handel mit Restposten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Darmstadt hat am 16.02.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GSS Die Sanierer GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Serif Güneri, die vorläufige Verwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Alexander Pilgrim von der Kanzlei hww Rechtsanwälte bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Schuldnern des Schuldners wird das Zahlungsverbot auferlegt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto zu führen. Die beteiligten Finanzbehörden, Banken und Kreditinstitute werden angewiesen, dem Verwalter alle Auskünfte zu erteilen.

Originalbekanntmachung

17.02.2026

Geschäfts-Nr.: 9 IN 1139/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GSS Die Sanierer GmbH, Waldstr. 14, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 95451), vertr. d.: Serif Güneri, (Geschäftsführer), ist am 16.02.2026 um 15:25 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Alexander Pilgrim, c/o hww Rechtsanwälte, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 913092 0, Fax: 069 913092 30 bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird de...

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