Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gütertransport 24 Kolev UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Marktstraße 21, 65428 Rüsselsheim
Handelsregister
Darmstadt, HRB 104908
EUID
DEM1103.HRB104908
Insolvenzgericht
Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 1081/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Kanzlei
klein sarris saraf partnerschaft mbb
Person
Rechtsanwalt Martin Sarris
Adresse
Willy-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden
Telefon
0611/16666-0
E-Mail
insolvenz@ranowi.de
Fax
0611/16666-77
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Transporten über 3,5 t, insbesondere der Güter- und Warentransport sowie die Möbelmontage.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gütertransport 24 Kolev UG (haftungsbeschränkt) ist am 24.02.2026 um 13:30 Uhr mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Sarris bestellt worden. Es sind Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, wonach Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind. Den Schuldnern des Schuldners ist das Zahlungsverbot auferlegt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto zu führen. Am 11.03.2026 ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung und die weiteren Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Die Bemessung der Vergütung erfolgte auf Basis einer Teilungsmasse in Höhe von 16.849,75 EUR, wobei dem vorläufigen Verwalter ein Bruchteil von 25 % zusteht.
Originalbekanntmachung
24.02.2026
Geschäfts-Nr.: 9 IN 1081/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gütertransport 24 Kolev UG (haftungsbeschränkt), Marktstraße 21, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 104908), vertr. d.: Joz Quni, Kapellenstraße 17c, 65439 Flörsheim, (Geschäftsführer), ist am 24.02.2026 um 13:30 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Sarris, klein sarris saraf partnerschaft mbb, Willy-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden, Tel.: 0611/16666-0, Fax: 0611/16666-77 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgeforde...
Geschäfts-Nr.: 9 IN 1081/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gütertransport 24 Kolev UG (haftungsbeschränkt), Marktstraße 21, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 104908), vertr. d.: Joz Quni, Kapellenstraße 17c, 65439 Flörsheim, (Geschäftsführer), ist am 24.02.2026 um 13:30 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Sarris, klein sarris saraf partnerschaft mbb, Willy-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden, Tel.: 0611/16666-0, Fax: 0611/16666-77 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 24.02.2026
Originalbekanntmachung
12.03.2026
9 IN 1081/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gütertransport 24 Kolev UG (haftungsbeschränkt), Marktstraße 21, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 104908), vertr. d.: Joz Quni, Kapellenstraße 17c, 65439 Flörsheim, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung und die weiteren Sicherungsmaßnahmen am 11.03.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Darmstadt, 11.03.2026
Originalbekanntmachung
26.03.2026
9 IN 1081/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gütertransport 24 Kolev UG (haftungsbeschränkt), Marktstraße 21, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 104908), vertr. d.: Joz Quni, Kapellenstraße 17c, 65439 Flörsheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Sarris, klein sarris saraf partnerschaft mbb, Willy-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden, Tel.: 0611/16666-0, Fax: 0611/16666-77, E-Mail: insolvenz@ranowi.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 24.02.2026 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverw...
9 IN 1081/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gütertransport 24 Kolev UG (haftungsbeschränkt), Marktstraße 21, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 104908), vertr. d.: Joz Quni, Kapellenstraße 17c, 65439 Flörsheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Sarris, klein sarris saraf partnerschaft mbb, Willy-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden, Tel.: 0611/16666-0, Fax: 0611/16666-77, E-Mail: insolvenz@ranowi.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 24.02.2026 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 16.849,75 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Zu- oder Abschläge sind keine beantragt.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 26.03.2026
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