Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
der Eu-weite Techniktransfer, sowie der nichtgenehmigungspflichtige Handel, die Übernahme von Vertretungen und der Vertrieb elektronischer Bauelemente, der Handel, der Transfer und der Vertrieb von Technologien aus dem High - Tech Bereich, sowie die Beratung und Erstellung von Software, Hardware und Softwarepflege für den Bereich der Elektronik, Optik, Spezieller Mechanik und der wissenschaftlichen Messtechnik, einschließlich des Im- und Exports von Waren dieser Art innerhalb der Europäischen Union, ferner die Produktion und der Vertrieb von Hänseroth Informations-, Wegweisungs- und Beschilderungssystemen. Die Gesellschaft ist zur Durchführung sämtlicher in diesem Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte nicht genehmigungspflichtiger Art berechtigt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hänseroth Technik GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung und Auslagen beantragt, worüber das Amtsgericht Darmstadt entschieden hat. Die Insolvenzmasse wurde mit 121.158,46 EUR ermittelt. Im vorläufigen Verfahren fand eine Betriebsfortführung statt, weshalb ein ergänzender Zuschlag zur Regelvergütung gewährt wurde. Zudem wurden Zuschläge für erhebliche Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten sowie für die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche und die überlange Dauer des Verfahrens anerkannt. Die Auslagen wurden pauschal gemäß § 8 Abs. 3 InsVV angesetzt. Das Verteilungsverzeichnis zur Schlussverteilung ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von insgesamt 360.192,82 EUR zu berücksichtigen sind. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 24.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zur Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
9 IN 275/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hänseroth Technik GmbH, Robert-Bosch-Straße 16, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 91357), vertr. d.: 1. Dr. Adam Gorski, Walter-Rathenau-Straße 1, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), 2. Thomas Gorski, Hans-Kreiling-Allee 28, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 06.05.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
9 IN 275/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hänseroth Technik GmbH, Robert-Bosch-Straße 16, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 91357), vertr. d.: 1. Dr. Adam Gorski, Walter-Rathenau-Straße 1, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), 2. Thomas Gorski, Hans-Kreiling-Allee 28, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 360.192,82 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 13.05.2026
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