Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Haschke Bedachungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Handelsregister
Darmstadt, HRB 51666
EUID
DEM1103.HRB51666
Insolvenzgericht
Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 1267/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Michael Hirner
Adresse
Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden
Telefon
0611-1504-60
E-Mail
hirner@bcp-wiesbaden.de
Fax
0611-150452
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Deckung, Instandhaltung und Unterhaltung von Dach-, Turm- und Wandflächen auf Schalung, Lattung oder massiver Unterlage; der Einbau von Dampfsperren, Kälte- und Wärmedämmungen sowie Gleitschichten auf Dächern; die Abdichtung von Bauwerken und Bauwerkteilen gegen Niederschlag-, Schmelz- und Grundwasser; die Lieferung und Herstellung von Bedachungsmaterial und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haschke Bedachungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Groß-Gerau, ist am 28.04.2026 eröffnet worden. Zuvor waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden: Am 23.12.2025 wurde vorläufige Verwaltung mit der Anordnung der Verbotsgemeinschaft (§ 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO) angeordnet und Rechtsanwalt Michael Hirner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Eine frühere Bekanntmachung vom 05.01.2026 nannte noch Rechtsanwalt Sören-Mac Mahr als vorläufigen Verwalter, was durch die spätere Eröffnungsentscheidung korrigiert bzw. überschrieben wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwalt Michael Hirner als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 26.05.2026 anzumelden. Als Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 07.07.2026 festgesetzt. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
23.12.2025
Geschäfts-Nr.: 9 IN 1253/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haschke Bedachungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Odenwaldstraße 11 A, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 51666), vertr. d.: Ralf Haschke, Weingartenstraße 40, 64569 Nauheim, (Geschäftsführer), ist am 23.12.2025 um 11:30 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Hirner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611-1504-60, Fax: 0611-150452, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefo...
Geschäfts-Nr.: 9 IN 1253/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haschke Bedachungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Odenwaldstraße 11 A, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 51666), vertr. d.: Ralf Haschke, Weingartenstraße 40, 64569 Nauheim, (Geschäftsführer), ist am 23.12.2025 um 11:30 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Hirner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611-1504-60, Fax: 0611-150452, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 23.12.2025
Originalbekanntmachung
06.01.2026
Geschäfts-Nr.: 9 IN 1267/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haschke Bedachungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Odenwaldstraße 11a, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 51666), vertr. d.: Ralph Haschke, Weingartenstraße 40, 64569 Nauheim, (Geschäftsführer), ist am 05.01.2026 um 15:45 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sören-Mac Mahr, c/o westhelleundpartner, Luisenplatz 1, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/23601390, Fax: 0611/23601399 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert,...
Geschäfts-Nr.: 9 IN 1267/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haschke Bedachungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Odenwaldstraße 11a, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 51666), vertr. d.: Ralph Haschke, Weingartenstraße 40, 64569 Nauheim, (Geschäftsführer), ist am 05.01.2026 um 15:45 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sören-Mac Mahr, c/o westhelleundpartner, Luisenplatz 1, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/23601390, Fax: 0611/23601399 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 05.01.2026
Originalbekanntmachung
29.04.2026
9 IN 1253/25 : Über das Vermögen der Haschke Bedachungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Odenwaldstraße 11 A, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 51666), vertr. d.: Ralf Haschke, Weingartenstraße 40, 64569 Nauheim, (Geschäftsführer), ist am 28.04.2026 um 17:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michael Hirner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611-1504-60, Fax: 0611-150452, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.05.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzö...
9 IN 1253/25 : Über das Vermögen der Haschke Bedachungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Odenwaldstraße 11 A, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 51666), vertr. d.: Ralf Haschke, Weingartenstraße 40, 64569 Nauheim, (Geschäftsführer), ist am 28.04.2026 um 17:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michael Hirner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611-1504-60, Fax: 0611-150452, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.05.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie elektronischen Zustellungen unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs zustimmen können.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 07.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (26.05.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (07.07.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 28.04.2026
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